Wenn es um die Hochzeit geht, streben viele Paare nach einem feierlichen Rahmen, der ihre Liebe und ihren gemeinsamen Lebensweg würdigt. Traditionelle Rituale wie das Austauschen der Ringe, bewegende Hochzeitsreden und das gegenseitige Versprechen sind tief in unserer Kultur verwurzelt und erfreuen sich nach wie vor grosser Beliebtheit. Häufig wird die Vorstellung einer „perfekten“ Hochzeit mit einer kirchlichen Zeremonie in einem reformierten oder katholischen Gotteshaus assoziiert. Doch in einer Zeit, in der Vielfalt und Individualität zunehmend geschätzt werden, suchen viele Paare nach Alternativen zur traditionellen kirchlichen Hochzeit. Wie auch beim Taufen von Kindern stellt sich als Konsequenz des Kirchenaustritts der Frage der Modalitäten. Eine wichtige Frage, die sich dabei stellt, ist: Kann man nach dem Austritt aus der Kirche noch kirchlich heiraten?

Für die Antwort auf diese Frage ist es wichtig, die Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung zu verstehen. In den meisten Fällen muss mindestens einer der Partner Mitglied der jeweiligen Kirche sein, in der die Hochzeit stattfinden soll. Das bedeutet, dass für eine katholische Trauung mindestens einer der Ehepartner Mitglied der katholischen Kirche sein muss, und dasselbe gilt für eine reformierte Trauung. Aus kirchenrechtlicher Sicht können Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, nicht automatisch erwarten, dass sie zu kirchlichen Feierlichkeiten zugelassen werden. Die Entscheidung darüber, ob eine kirchliche Hochzeit stattfinden kann, liegt im Ermessen der jeweiligen Pfarrperson.

Für viele Paare stellt sich daher die Frage, ob trotz des Kirchenaustritts eine kirchliche Hochzeit möglich ist. Um vor Gott und der Kirche das Ehegelübde ablegen zu können, verlangen die meisten Kirchgemeinden in der Schweiz die Kirchenmitgliedschaft von mindestens einem der beiden Ehepartner. Diese Anforderung basiert auf der Vorstellung, dass die Eheleute christliche und kirchliche Werte teilen sollten, wenn sie ihre Ehe auch symbolisch vor Gott und der Kirche schliessen möchten. Gleichzeitig ermöglicht die Kirchenmitgliedschaft nicht nur die Teilnahme an kirchlichen Feierlichkeiten, sondern bringt auch die Verpflichtung zur Zahlung von Kirchensteuern mit sich.

Für Paare, die dennoch den Wunsch haben, kirchlich zu heiraten, besteht die Möglichkeit des Wiedereintritts in die katholische oder reformierte Kirche und erneut Mitglied der Kirchgemeinde zu werden. Der Wiedereintritt ist jederzeit und beliebig oft möglich. Durch den Wiedereintritt erhalten die Personen das Recht auf eine kirchliche Hochzeitszeremonie, da sie damit wieder Mitglied der Kirchgemeinde am Wohnort werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Kirchenaustritt oft als temporäre Massnahme angesehen wird und von der Kirche nicht immer gerne gesehen wird, insbesondere wenn er nur zum Zweck der Hochzeit erfolgt.