Kirchenaustritts-Verfahren
Ein Besonderheit des Verfahrens für den Kirchenaustritt ist im Kanton St. Gallen die Notwendigkeit, dass die Austritts-Erklärung mit einer amtlich beglaubigten Unterschrift unterzeichnet werden muss.
Die Verfahren zum offiziellen Kirchenaustritt variieren von Kanton zu Kanton in der Schweiz und richten sich nach den kantonalen Vorschriften. In St. Gallen gelten spezifische Anforderungen, insbesondere für römisch-katholische und evangelisch-reformierte Kirchenmitglieder.
Gemäss Art. 24 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen ist für den Austritt aus der Kirche eine schriftliche Erklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift bei der Kirchenvorsteherschaft der Wohngemeinde erforderlich.
Ähnliche Regelungen gelten auch für den katholischen Konfessionsteil. Ohne beglaubigte Unterschrift ist der Austritt ungültig. Daher ist es wichtig, sich vor dem Kirchenaustritt über die genauen Verfahrensweisen und Anforderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte ordnungsgemäss durchgeführt werden.
Evangelisch-reformierte Kirche
Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen tut sich nach wie vor schwer mit einer ordentlichen Publizierung der Kirchgemeinden. Zur besseren Verständlichkeit der Grenz-Festlegungen in der Kirchenordnung stellte man die Kirchgemeinden früher tabellarisch dar in Bezug auf die Postleitzahlen.
Doch nicht nur im Kanton St. Gallen funktioniert die Kirchgemeinde-Zuteilung über Postleitzahlen mehr schlecht als recht. Die dann gezeichnete Karte weist nun nach der Überarbeitung immerhin keine groben Fehler mehr auf, aber wirklich genau ablesbar ist hier die Kirchgemeinde-Zuordnung auch nicht wirklich.

Wirklich genau ist nur die Darstellung der Hoheitsgebiete im Geoinformations-System des Kantons St. Gallen. Zwar ist das Geoinformations-System grundsätzlich öffentlich zugänglich, ist aber dem allergrössten Teil der Bevölkerung wohl unbekannt.
Immer noch haben es Kirchenrat und Synode nicht geschafft, Fehler in der Kirchenordnung betreffend der Kirchgemeindegrenzen zu beheben. Waldkirch wird immer noch als zugehörig zur Kirchgemeinde Gossau-Andwil beschrieben, obwohl der Ort Waldkirch und umliegende Weiler zu Bischofszell-Hauptwil gehörden, als zu einer Thurgauer Kirchgemeinde. Aufgrund von interkantonalen Vereinbarungen mit dem Kanton Thurgau aber auch dem Kanton Glarus hat man für bestimmte Gebiete in kirchlicher Hinsicht einen Kantonswechsel beschlossen.
Die Berechnungsart der Kirchensteuer bei konfessionell gemischten Paaren oder Familien hängt vom Kanton ab. In vielen Kantonen (Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Bern, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Wallis und Zürich) teilt sich die Kirchensteuer lediglich nach den Konfessionen der erwachsenen Personen auf. In den übrigen Kantonen werden gleichermassen auch die Kinder in die Berechnung einbezogen (ausser Freiburg und Baselland, wo alle Kinter unter 16 Jahren zusammen wie eine erwachsene Person gewichtet werden).
Auch innerhalb der Stadt St. Gallen ist eine eindeutige Zuordnung mit Hilfe der kirchlichen Angaben nicht möglich und das Geoinformations-System des Kantons St. Gallen muss konsultiert werden, wenn es um die exakte Zuteilung zu den Kirchgemeinden Centrum, Straubenzell und Tablat geht.

Römisch-katholische Kirche
Meistens umfassen ein Bistum-Gebiet in der Schweiz mehrere kantonale Landeskirchen-Gebiete. Das Bistum St. Gallen ist jedoch vergleichsweise klein und im Prinzip deckungsgleich mit dem Kanton St. Gallen, wo bei beim Bistum-Gebiet auch noch die beiden vom Kanton St. Gallen umfassten Kantone Appenzell-Ausserrhoden und Appenzell-Innerrhoden dazu gehören.
Eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift ist auch im Kanton Appenzell-Ausserrhoden beim Austritt von römisch-katholischen Kirchenmitgliedern vorgeschrieben. Leider wird immer wieder der Unsinn verbreitet, generell sei in Appenzell-Ausserrhoden und Appenzell-Innerrhoden die Beglaubigung notwendig. Tatsächlich kann evangelisch-reformiert und römisch-katholisch die Austritts-Erklärung mir einfacher Unterschrift ohne Beglaubigung an die Kirche geschickt werden, ebenso Evangelisch-reformierte Kirche Appenzell-Ausserrhoden.
Der im allgemeinen eher wenig bekannte und wenig genutzte partielle Kirchenaustritt ist insbesondere im Kanton St. Gallen wieder vermehrt in den Fokus, da an seinem St. Galler Wohnsitz Giuseppe Gracia, der frühere Sprecher des Bistums Chur, via partiellen Kirchenaustritt austreten ist.