Damit der Kirchenaustritt möglichst reibungslos abläuft, ist es wichtig, die rechtlichen und formellen Anforderungen zu kennen. Dieser Artikel zeigt auf, wie man in der Schweiz korrekt aus der Kirche austritt und welche Aspekte dabei zu beachten sind.
Der Weg zum Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt erfolgt in der Schweiz durch eine schriftliche Austrittserklärung, die an die zuständige Kirchgemeinde gesendet werden muss. Der elektronische Weg per Email ist nicht zulässig, stattdessen wird der Austrittsbrief per Post verschickt.
Es ist nicht vorgeschrieben, den Kirchenaustritt per Einschreiben zu senden. Auch wenn dies nicht erforderlich ist, wird das Einschreiben dennoch empfohlen, um einen Nachweis über den Versand und das Eintreffen bei der Kirchgemeinde zu haben.
Was gehört in die Austrittserklärung?
Die Anforderungen an die Austrittserklärung sind überschaubar. Es gibt keine speziellen Formulare, und auch eine Begründung ist nicht notwendig. Wichtig ist, dass die Erklärung eigenhändig unterschrieben wird – das gilt auch für jeden über 16-jährigen Familienangehörigen, der ebenfalls austreten möchte. Falls der Austritt auch für Kinder gelten soll, muss dies explizit in der Erklärung erwähnt werden.
Falls die Kirchgemeinde ein Gespräch mit der austretenden Person vorschlägt, ist dies rein freiwillig. Wer kein Gespräch wünscht, kann dies höflich, aber bestimmt in der Austrittserklärung vermerken. Ein pastorales Gespräch oder die Angabe von Gründen sind keine Voraussetzungen für einen gültigen Kirchenaustritt.
Wohin muss die Austrittserklärung gesendet werden?
Die Erklärung sollte an die Behörde der Kirchgemeinde gerichtet sein, in der sich der Wohnsitz befindet. Die Kontaktdaten lassen sich in der Regel einfach online finden. Alternativ kann man sich telefonisch erkundigen oder die Erklärung an das Sekretariat des Pfarramts senden.
Der Kirchenaustritt verläuft meistens problemlos. Eine bequeme und zuverlässige Variante ist der Bezug fertiger Kirchenaustritts-Unterlagen eines Austritts-Services, welcher auch bei allfälligen Problemen hilft. Aber auch wer den Kirchenaustritt selbständig durchführt, hat bei vollständiger Austrittserklärung meistens keine Probleme, wenn alle Anforderungen erfüllt sind.
Der Ablauf nach der Erklärung
Sobald die Austrittserklärung bei der Kirchgemeinde eingeht, wird sie bearbeitet. Das Datum des Posteingangs gilt als offizielles Austrittsdatum. In der Regel folgt eine schriftliche Bestätigung durch die Kirchgemeinde, was je nach Region und Arbeitsaufkommen einige Tage oder Wochen dauern kann. Sollte die Bestätigung ausbleiben, empfiehlt es sich, nachzufragen und gegebenenfalls Unterstützung von einem Austritts-Service in Anspruch zu nehmen.
Ab dem Austrittsdatum endet auch die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Die Kirchgemeinde meldet den Austritt der Einwohnergemeinde, damit die Änderung im Personenregister vorgenommen werden kann.