Kirchenmitgliedschaft

Die Kirchenmitgliedschaft beginnt für die meisten Menschen schon früh in der Kindheit. In der Regel werden Kleinkinder durch die Eltern getauft, noch bevor die Kinder überhaupt eine Ahnung von Religion haben.

Auf ohne Taufe können die Säuglinge automatisch Kirchenmitglieder werden. Die Konfession evangelisch-reformiert oder römisch-katholisch wird in der Regel automatisch übernommen, wenn die Eltern ein Neugeborenes beim Zivilstandsamt melden.

Wenn im amtlichen Personen-Register beim Einwohneramt der politischen Gemeinde eine Konfession eingetragen ist, dann ist die betreffende Person Kirchenmitglied.

Konfessionslos und Konfession unbekannt

Keine Mitgliedschaft und keine Kirchensteuerpflicht liegt vor, wenn als Konfession „unbekannt“ registriert ist. „unbekannt“ ist grundsätzlich gleichbedeutend mit „konfessionslos“, also ohne Konfession.

Eingeschlossen in „konfessionslos“ ist aber auch ein allfälliges Bekenntnis zu einer anderen Religion wie beispielsweise Islam. Im amtlichen Register werden nur steuerpflichtige Religionsgemeinschaften erfasst, alles Übrige wird als „unbekannt“ erfasst. Somit kann das Register auch nicht für statistische Zwecke genutzt werden und die Anteile der Religionen in der Bevölkerung wird über Umfragen ermittelt.

Austritt Kirche

So erfolgt in der Schweiz der Kirchenaustritt korrekt:

Erstens: teilen Ihren Kirchenaustritt schriftlich per Brief mit inklusive Angaben zur Person. Kein Formular der Kirche notwendig, ein Brief genügt. Kirchenaustritt für Kinder hinzufügen, wenn die Kinder auch aus der Kirche austreten wollen.

Zweitens: Die lokale Kirchenbehörde nimmt den Kirchenaustritt zur Kenntnis und bestätigt ihn in der Austritts-Bestätigung.

Schnell, einfach und zuverlässig funktioniert der Austritt aus der Kirche auf jeden Fall, wenn man den fertigen Austritts-Brief im Internet generieren lässt.
Informationen Kirchenaustritts-Dienstleistung

Schon seit längerer Zeit treten in der Schweiz pro Jahr etwa 40’000 Personen pro Jahr aus der Kirche aus. Das sind pro Kirchgemeinde im Durchschnitt etwa 20 Personen pro Jahr. Somit ist es für die Kirchgemeinden eine Art üblicher Vorgang, so dass die Abläufe auch entsprechend eingespielt sind und es meist kein Komplikationen gibt. Beachtet man die wichtigsten Punkte beim Kirchenaustritt Ablauf, dann gibt es kaum Probleme.
Kirchenaustritt – Fragen und Antworten