Kirchenmitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Kirche ist oft ein fester Bestandteil des Lebens vieler Menschen in der Schweiz und beginnt oft schon in der Kindheit. Für die meisten Kinder erfolgt die Taufe durch ihre Eltern, noch bevor sie ein Verständnis für Religion entwickeln können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch ohne Taufe automatisch eine Kirchenmitgliedschaft entstehen kann. Dies geschieht häufig, wenn die Eltern ihr Neugeborenes beim Zivilstandsamt anmelden und dabei eine bestimmte Konfession, sei es evangelisch-reformiert oder römisch-katholisch, angeben. Diese Konfession wird dann im amtlichen Personenregister beim Einwohneramt der politischen Gemeinde eingetragen, was automatisch zur Kirchenmitgliedschaft führt.
Die Kirchenmitgliedschaft kann also bereits im frühesten Lebensalter beginnen und wird oft ohne aktives Zutun der betroffenen Person bei der Taufe festgelegt. Es ist ein automatischer Prozess, der mit der Geburt oder Taufe einhergeht und in vielen Fällen ein Leben lang bestehen bleibt, es sei denn, die betreffende Person entscheidet sich später bewusst für einen Kirchenaustritt. Das Bewusstsein für die eigene Religionszugehörigkeit entwickelt sich oft erst im Laufe der Kindheit oder im Erwachsenenalter. Viele Menschen, die in die Kirche hineingeboren wurden, beginnen irgendwann Fragen zu stellen und ihre eigenen Überzeugungen zu hinterfragen. In einigen Fällen kann dies zu einem Prozess der Auseinandersetzung mit der eigenen religiösen Identität führen und sogar zu einem Kirchenaustritt führen.
Es ist wichtig anzumerken, dass die Kirchenmitgliedschaft nicht nur eine religiöse, sondern auch eine rechtliche und finanzielle Dimension hat. Als Mitglied einer Kirche können bestimmte Rechte und Pflichten entstehen, wie zum Beispiel das Recht auf eine kirchliche Trauung oder die Pflicht zur Zahlung von Kirchensteuern, welche als Konsequenz des Kirchenaustritts wegfallen, was wiederum auch Einfluss haben kann auf die Taufe der eigenen Kinder. Diese finanziellen Verpflichtungen können je nach Einkommen erheblich sein und sind ein wichtiger Aspekt der Mitgliedschaft in der Kirche. Insgesamt ist die Kirchenmitgliedschaft ein komplexes und vielschichtiges Thema, das verschiedene rechtliche, soziale und persönliche Aspekte umfasst. Sie kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, darunter familiäre Traditionen, persönliche Überzeugungen und gesetzliche Bestimmungen. Daher ist es wichtig, sich über die eigenen Rechte und Pflichten als Kirchenmitglied bewusst zu sein und gegebenenfalls eine informierte Entscheidung über den eigenen Kirchenaustritt zu treffen.
Konfessionslos und Konfession unbekannt
Keine Mitgliedschaft und keine Kirchensteuerpflicht liegt vor, wenn als Konfession „unbekannt“ registriert ist. „unbekannt“ ist grundsätzlich gleichbedeutend mit „konfessionslos“, also ohne Konfession.
Eingeschlossen in „konfessionslos“ ist aber auch ein allfälliges Bekenntnis zu einer anderen Religion wie beispielsweise Islam. Im amtlichen Register werden nur steuerpflichtige Religionsgemeinschaften erfasst, alles Übrige wird als „unbekannt“ erfasst. Somit kann das Register auch nicht für statistische Zwecke genutzt werden und die Anteile der Religionen in der Bevölkerung wird über Umfragen ermittelt.
Austritt Kirche
So erfolgt in der Schweiz der Kirchenaustritt korrekt:
Erstens: teilen Ihren Kirchenaustritt schriftlich per Brief mit inklusive Angaben zur Person. Kein Formular der Kirche notwendig, ein Brief genügt. Kirchenaustritt für Kinder hinzufügen, wenn die Kinder auch aus der Kirche austreten wollen.
Zweitens: Die lokale Kirchenbehörde nimmt den Kirchenaustritt zur Kenntnis und bestätigt den Austritt in der Kirchenaustritts-Bestätigung.
Schnell, einfach und zuverlässig funktioniert der Austritt aus der Kirche auf jeden Fall, wenn man den fertigen Austritts-Brief im Internet generieren lässt.
► Informationen Kirchenaustritts-Dienstleistung
Schon seit längerer Zeit treten in der Schweiz pro Jahr etwa 40’000 Personen pro Jahr aus der Kirche aus. Das sind pro Kirchgemeinde im Durchschnitt etwa 20 Personen pro Jahr. Aufgrund der Austrittswelle nach der Studienveröffentlichung 2023 sprang die Zahl der Austritte sogar auf über 60’000 hoch. Somit ist es für die Kirchgemeinden eine Art üblicher Vorgang, so dass die Abläufe auch entsprechend eingespielt sind und es meist kein Komplikationen gibt. Beachtet man die wichtigsten Punkte beim Kirchenaustritt, dann gibt es kaum Probleme.
► Kirchenaustritt – Fragen und Antworten
