Der Kirchenaustritt erfolgt schriftlich.

Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz die behördliche Änderung der Konfession, welche im amtlichen Personen-Register beim Einwohneramt erfasst ist.

Der Kirchenaustritt ist in der Schweiz im Kanton reglementiert und wird unterschiedlich interpretiert. Für viele Personen bestehen deshalb offene Fragen bezüglich dem Kirchenaustritt.

In der Schweiz betrifft der Austritt aus der Kirche die Kirchgemeinden.
Ein bestimmtes Formular ist im Normalfall nicht nötig.

Zwar steht der Austritt aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Kirchenaustritt kann mit kleinem Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchen-Steuern mehr, das ist ein Vorteil. Aber man verliert auch das demokratische Recht in der Kirchgemeinde.

Das Formular wird an die Kirchgemeinde gesendet. Eine Begründung im Formular ist nicht nötig. Der amtliche Austritt aus der Kirche beendet die Zahlung der Kirchensteuer.

Im Kanton St. Gallen ist als Spezialfall für das Austreten aus der Kirche eine normale Unterzeichnung nicht ausreichend. Es ist eine amtlich beglaubigte Unterschrift erforderlich.

Es gibt Unterstützung für den Austritt aus der Kirche im Internet wie Muster und weitere Informationen.

So erfolgt in der Schweiz der Kirchenaustritt richtig erklärt:

Erstens: teilen Ihren Austritt aus der Kirchgemeinde schriftlich per Brief mit unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und der Wohnadresse. Kein Formular der Kirche notwendig, ein Brief ist ausreichend. Kirchenaustritt für Kinder ausdrücklich erwähnen, wenn die Kinder auch aus der Kirche austreten sollen.

Zweitens: Die lokale Kirchenbehörde nimmt den Kirchenaustritt zur Kenntnis und bestätigt den Kirchenaustritt in der Austritts-Bestätigung.

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