Der Kirchen-Austritt ist in unserem Land die amtliche Änderung der Religion.

Das Formular wird an die Kirchgemeinde gesendet. Angabe von Gründen ist freiwillig. Der offizielle Kirchenaustritt beendet die die Kirchensteuer-Pflicht.

Die Erklärung des Kirchenaustritts erfolgt per Brief. Einschreiben ist freiwillig aber empfohlen.

Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz unterschiedlich reglementiert und wird unterschiedlich geregelt. Oft bestehen deshalb Unklarheiten bezüglich dem Kirchenaustritt.

In allen Kantonen der Deutschschweiz betrifft der Kirchenaustritt die anerkannten Landeskirchen.

Ein bestimmtes Formular ist im Normalfall nicht notwendig und das Kirchen-Gesetz bestimmt dem Ablauf.

Zwar steht das Austreten aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Austritt kann mit kleinem Aufwand erledigt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Sicherlich bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein finanzieller Pluspunkt. Aber man verliert auch das Stimmrecht in der Kirchgemeinde.

Man findet Unterstützung für das Austreten im Internet wie Vorlage und Adresse und weitere Informationen.

Einwohner müssen an die Kirchgemeinde Steuer bezahlen. Die Höhe der Steuern für die Kirche ist vom Wohnort abhängig und von der Konfession reformiert katholisch.

In der Schweiz müssen in vielen Kantonen sowohl Personen als auch Unternehmen Steuern an die Kirche bezahlen: Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen, Thurgau, Baselland, Freiburg, Glarus, Graubünden, Schwyz, Zug und Solothurn. Keine Kirchensteuer für Unternehmen: Kanton Basel-Stadt, Aargau und Schaffhausen.

Die Berechnung der Kirchensteuer bei konfessionell gemischten Paaren oder Familien hängt vom Kanton ab. In vielen Kantonen (Zürich, Bern, St. Gallen, Glarus, Graubünden, St. Gallen und Thurgau) teilt sich die Kirchensteuer lediglich nach den Konfessionen der erwachsenen Personen auf. In den übrigen Kantonen werden gleichermassen auch die Kinder in die Aufteilung einbezogen (ausser Freiburg und Baselland, wo alle Kinder unter 16 Jahren zusammen wie eine erwachsene Person gewichtet werden).