Die Gesetzgebung zur Kirchensteuer ist unter der Hoheit die Kantone. Entsprechende Steuergesetze regeln die rechtlichen Grundlagen zur Kirchensteuer.

Trotz der 26 Kantone in der Schweiz sind die wenigen Unterschiede einfach überschaubar. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den natürlichen Personen und den juristischen Personen (Unternehmen). Im Kanton Thurgau haben die Unternehmen Kirchensteuer-Pflicht.

Zwar steht der Austritt aus der Kirche jedem frei. Und der Kirchenaustritt kann ohne grossen Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Austritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein finanzieller Vorteil. Aber man verliert auch das Stimmrecht in der Kirche.

Der Brief wird an die Kirchenpflege gesendet. Eine Begründung im Formular ist freiwillig. Der amtliche Austritt aus der Kirche beendet die Zahlung der Kirchensteuer.

Wer innerhalb des Gebietes einer solchen Kirchgemeinde seinen Wohnsitz hat, muss an die Kirchgemeinde Kirchensteuer bezahlen. Schweizer Kirchensteuer und Kirchenaustritt einfach erklärt. Die Höhe der Steuern für die Kirche ist vom Kanton abhängig und von der Konfession.

Unterschiede sind auch zeitlich bei der Beendung der Kirchensteuer vorhanden: pro-rata oder per Datum des Kirchenaustritts. Der Kanton Thurgau gehört zur ersten Gruppe. Im Kanton Thurgau wird also pro Jahr abgerechnet.