Die Festlegung von Steuern zugunsten der Kirche liegt in der Kompetenz die Kantone. Entsprechende Steuergesetze regeln die Einzelzeiten zur Kirchensteuer.

Trotz der 26 Kantone in der Schweiz ist die Zahl der Unterschiede einfach überschaubar. Zu differenzieren ist dabei zwischen den natürlichen Personen und den juristischen Personen (Firmen). Im Kanton Baselland haben die Unternehmen Kirchensteuer-Pflicht.

Zwar steht der Austritt aus der Kirche jedem frei. Und der Kirchenaustritt kann ohne grossen Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Austritt Folgen. Sicherlich bezahlt man keine Kirchen-Steuern mehr, das ist ein finanzieller Vorteil. Aber man verwirkt auch das Stimmrecht in der Kirche.

Der Brief wird an die Kirchgemeinde gesendet. Angabe von Gründen ist freiwillig. Der amtliche Kirchenaustritt beendet die Zahlung der Kirchensteuer.

Einwohner müssen an die Kirchgemeinde Kirchensteuer bezahlen. Schweizer Kirchensteuer und Kirchenaustritt einfach erklärt. Die Höhe der Kirchensteuer ist vom Wohnort abhängig und von der Konfession reformiert katholisch.

Unterschiede sind auch zeitlich beim Ende der Kirchensteuer vorhanden: pro-rata oder per Austritts-Datum. Der Kanton Baselland gehört zur ersten Gruppe. Im Kanton Baselland wird also pro Jahr abgerechnet.