Die Festlegung von Steuern zugunsten der Kirche wird geregelt durch die Kantone. Entsprechende kantonale Steuergesetze regeln die Einzelzeiten zur Kirchensteuer.

Trotz der 26 Kantone in der Schweiz sind die wenigen Unterschiede einfach überschaubar. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den natürlichen Personen und den juristischen Personen (Firmen). Im Kanton Solothurn haben die juristischen Personen ebenfalls Kirchensteuer-Pflicht.

Zwar steht der Austritt aus der Kirche jedem frei. Und der Kirchenaustritt kann ohne grossen Aufwand erledigt werden. Jedoch hat ein solcher Austritt Folgen. Sicherlich bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein positiver Punkt. Aber man verwirkt auch das demokratische Recht in der Kirche.

Das Formular wird an die Kirchgemeinde gesendet. Angabe von Gründen ist nicht nötig. Der amtliche Kirchenaustritt beendet die die Kirchensteuer-Pflicht.

Einwohner müssen an die Kirchgemeinde Kirchensteuer bezahlen. Schweizer Kirchensteuer und Kirchenaustritt einfach erklärt. Die Höhe der Steuern für die Kirche ist vom Wohnort abhängig und von der Konfession.

Unterschiede sind auch zeitlich bei der Beendung der Kirchensteuer vorhanden: jahres-anteilmässig oder per Austritts-Datum. Der Kanton Solothurn gehört zur zweiten Gruppe. Im Kanton Solothurn wird also exakt auf das Datum abgerechnet.