Evangelisch-reformierte Kirche

Bei der evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Graubünden sind auf der Website die Angaben zum Kirchenaustritt etwas versteckt abgelegt. Dabei ist dieser Text sehr informativ. Das folgende Bild zeigt den entsprechenden Text:

Kirchenaustritt Graubünden reformiert

Besonders die drei Links sind eine vorbildliche Leistung der evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Graubünden im Vergleich zu anderen Kantonen. Beim Link „Kirchenaustritt, Vorgehen“ wird detailliert informiert, was erforderlich ist und was optional angeboten wird seitens der Kirche für die austretende Person.

Beim zweiten und dritten Link wird seitens der Kirche eine Vorlage für den Kirchenaustritt als Word-Datei angeboten. Das ist selbstverständlich kein obligatorischer Text, man kann auch irgend eine andere Austritts-Vorlage verwenden oder komplett selbständig einen Text verfassen. Aber im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen beziehungsweise Kirchgemeinden wird hier ganz konkret ein hilfreicher Basis-Text im Word-Format angeboten.

Im Kanton Graubünden gibt es eine grosse Zahl von eher kleinen Kirchgemeinden, was es erschweren kann die korrekte Kirchgemeinde-Adresse zu ermitteln. Aber dank der Datenbank mit den Kirchgemeinden und den Adressen bei der Kantonalkirche Graubünden ist eine gute Möglichkeit vorhanden die korrekte Kirchgemeinde-Adresse zu ermitteln.

Römisch-katholische Kirche

Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz im Kanton reglementiert und wird unterschiedlich geregelt. Oft bestehen deshalb Unsicherheiten bezüglich dem Kirchenaustritt.

Statt einer kantonalen Regelung wird im Kanton Graubünden die Festschreibung des Austritts-Verfahrens auf die Ebene der Kirchgemeinde delegiert. Zwar sind grundsätzlich die Erfordernisse für den Kirchenaustritt überall ähnlich, aber genau genommen ist es tatsächlich die Kirchgemeindeverfassung der einzelnen römisch-katholischen Kirchgemeinden welche für den Austritt aus der Kirche massgebend ist.

Üblich ist, dass in der Kirchgemeindeverfassung ein Satz in dieser Art enthalten ist: Die Zugehörigkeit erlischt durch eine schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Kirchgemeindevorstand.

Weil kein bestimmtes Formular existiert und keine Austritts-Vorlage angeboten wird, muss man sich auch hier an den allgemein als korrekt geltenden formalen Rahmenbedingungen und eine allgemeine Vorlage halten. In der Regel verläuft aber auch im Kanton Graubünden der Kirchenaustritt meistens ohne Probleme. Es kann aber je nach Ortschaft zu aussergewöhnlich langer Bearbeitungszeit kommen.

Seitens der Kantonalkirche sieht man auch eine Dauer von mehr als zwei Monaten nicht als Problem und es wird darauf verwiesen, dass der Kirchenaustritt dann immer rückwirkend auf den effektiven Post-Eingang bei der Kirchgemeinde datiert wird. Aber man kann es austretenden Personen nicht verübeln, wenn austretende Personen zuweilen etwas erzürnt sind, wenn man so lange einfach ohne Rückmeldung seitens der Kirchgemeinde mit einer gewissen Ungewissheit abwarten muss.