Der Kirchen-Austritt ist in der Schweiz die amtliche Änderung der Religion.

Der Brief wird an die Kirchgemeinde gesendet. Angabe von Gründen ist nicht nötig. Der offizielle Austritt aus der Kirche beendet die die Kirchensteuer-Pflicht.

Die Erklärung des Kirchenaustritts erfolgt per Brief. Einschreiben ist freiwillig aber empfohlen.

Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz im Kanton reglementiert und wird unterschiedlich geregelt. Oft bestehen deshalb Unsicherheiten bezüglich dem Kirchenaustritt.

In der Schweiz betrifft der Austritt aus der Kirche die anerkannten Landeskirchen.

Ein bestimmtes Formular ist üblicherweise nicht notwendig und das Kirchen-Gesetz bestimmt dem Ablauf.

Zwar steht das Austreten aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Austritt kann ohne grossen Aufwand erledigt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchen-Steuern mehr, das ist ein finanzieller Vorteil. Aber man verliert auch das Stimmrecht in der Kirchgemeinde.

Es gibt Kirchenaustritt-Hilfe für das Austreten im Internet wie Vorlage und Adresse und weitere Informationen.

Wer innerhalb des Gebietes einer solchen Kirchgemeinde seinen Wohnsitz hat, muss an die Kirchgemeinde Kirchensteuer bezahlen. Die Höhe der Kirchensteuer ist vom Kanton abhängig und von der Konfession.

In der Schweiz müssen in vielen Kantonen sowohl Personen als auch Firmen Kirchensteuer bezahlen: Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen, Thurgau, Baselland, Freiburg, Glarus, Graubünden, Schwyz, Zug und Solothurn. Keine Kirchensteuer für Unternehmen: Kanton Aargau, Basel-Stadt und Schaffhausen.

Die Ermittlung der Kirchensteuer bei konfessionell gemischten Paaren oder Familien hängt vom Wohnkanton ab. In vielen Kantonen (Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Bern, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Wallis und Zürich) teilt sich die Kirchensteuer lediglich nach den Religionszugehörigkeit der erwachsenen Personen auf. In den anderen Kantonen werden gleichermassen auch die Kinder in die Aufteilung einbezogen (ausser Freiburg und Baselland, wo alle Kinter unter 16 Jahren zusammen wie eine erwachsene Person gewichtet werden).