Der offizielle Kirchenaustritt ist in unserem Land die amtliche Änderung der Konfession, welche im amtlichen Personen-Register beim Einwohneramt erfasst ist.

Der Brief wird an die Kirchgemeinde gesendet. Eine Begründung im Formular ist nicht Vorschrift. Der offizielle Kirchenaustritt beendet die Zahlung der Kirchensteuer.

Der Kirchenaustritt erfolgt schriftlich.

Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz im Kanton reglementiert und wird unterschiedlich interpretiert. Oft bestehen deshalb Unsicherheiten betreffend dem Kirchenaustritt in der Schweiz.

In allen Kantonen der Deutschschweiz betrifft der Kirchenaustritt die Kirchgemeinden.

Ein Gespräch ist üblicherweise nicht notwendig und das Kirchen-Gesetz bestimmt dem Ablauf.

Zwar steht das Austreten aus der Kirche jedem frei. Und der Austritt kann mit kleinem Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Sicherlich bezahlt man keine Kirchen-Steuern mehr, das ist ein Vorteil. Aber man verwirkt auch das Stimmrecht in der Kirche.

Man findet Unterstützung für das Austreten im Internet wie Vorlage und Adresse und mehr.

Einwohner müssen an die Kirchgemeinde Kirchensteuer bezahlen. Die Höhe der Kirchensteuer ist vom Kanton abhängig und von der Konfession.

In der Deutschschweiz müssen in vielen Kantonen sowohl Personen als auch Firmen Steuern an die Kirche bezahlen: Baselland, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Solothurn, St.Gallen, Thurgau, Uri, Zug und Zürich. Keine Kirchensteuer für Unternehmen: Kanton Basel-Stadt, Aargau und Schaffhausen.

Die Berechnung der Kirchensteuer bei konfessionell gemischten Paaren oder Familien hängt vom Wohnkanton ab. In vielen Kantonen (Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Bern, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Wallis und Zürich) teilt sich die Kirchensteuer lediglich nach den Religionszugehörigkeit der erwachsenen Personen auf. In den übrigen Kantonen werden gleichermassen auch die Kinder in die Aufteilung einbezogen (ausser Freiburg und Baselland, wo alle Kinter unter 16 Jahren zusammen wie eine erwachsene Person gewichtet werden).