In der Schweiz betrifft der Kirchenaustritt die anerkannten Landeskirchen.
Ein bestimmtes Formular ist üblicherweise nicht notwendig und das Kirchen-Gesetz bestimmt dem Ablauf.

Der offizielle Kirchenaustritt ist in der Schweiz die behördliche Änderung der Konfession, welche im amtlichen Personen-Register beim Einwohneramt erfasst ist.

Die Erklärung des Kirchenaustritts erfolgt per Brief. Einschreiben ist nicht zwingend vorgeschrieben

Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz im Kanton reglementiert und wird unterschiedlich geregelt. Oft bestehen deshalb offene Fragen bezüglich dem Kirchenaustritt in der Schweiz.

In der Schweiz betrifft der Kirchenaustritt die anerkannten Landeskirchen.
Ein bestimmtes Formular ist üblicherweise nicht notwendig und das Kirchen-Gesetz bestimmt dem Ablauf.

Zwar steht der Austritt aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Kirchenaustritt kann mit kleinem Aufwand erledigt werden. Jedoch hat ein solcher Austritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein Vorteil. Aber man verliert auch das demokratische Recht in der Kirchgemeinde.

Das Formular wird an den Kirchgemeinderat gesendet. Eine Begründung im Formular ist nicht Vorschrift. Der offizielle Kirchenaustritt beendet die die Kirchensteuer-Pflicht.

Es gibt Kirchenaustritt-Hilfe für den Austritt aus der Kirche im Internet wie Vorlage und Adresse und weitere Informationen.

So ist in der Schweiz der Kirchenaustritt richtig erklärt:

Erstens: teilen Ihren Austritt schriftlich per Brief mit unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und der Wohnadresse. Kein Formular der Kirche notwendig, ein Brief ist ausreichend. Kirchenaustritt für Kinder ausdrücklich erwähnen, wenn die Kinder auch aus der Kirche austreten wollen.

Zweitens: Die Kirchenpflege nimmt den Kirchenaustritt zur Kenntnis und bestätigt das Austritts-Datum schriftlich.

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Das Formular, um dem Kirchenaustritt zu bestellen, funktioniert für die ganze Schweiz. Nur Vor- und Nachname, Adresse und Konfession angeben.

Einwohner müssen an die Kirchgemeinde Kirchensteuer bezahlen. Die Höhe der Kirchensteuer ist vom Wohnort abhängig und von der Konfession.

Im Kanton St. Gallen ist für den Austritt aus der Kirche eine normale Unterschrift nicht ausreichend. Es ist eine beglaubigte Unterschrift erforderlich.