Die Kirchensteuer ist unter der Hoheit die Kantone. Entsprechende kantonale Steuergesetze regeln die Einzelzeiten zur Kirchensteuer.

Trotz der vielen Kantone in der Schweiz ist die Zahl der Unterschiede einfach überschaubar. Zu differenzieren ist dabei zwischen den tatsächlichen Personen und den juristischen Personen (Unternehmen). Im Kanton Bern haben die juristischen Personen ebenfalls Kirchensteuer-Pflicht.

Zwar steht das Austreten aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Kirchenaustritt kann ohne grossen Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Sicherlich bezahlt man keine Kirchen-Steuern mehr, das ist ein positiver Punkt. Aber man verwirkt auch das demokratische Recht in der Kirchgemeinde.

Das Formular wird an die Kirchenpflege gesendet. Eine Begründung im Formular ist nicht nötig. Der amtliche Austritt aus der Kirche beendet die Zahlung der Kirchensteuer.

Wer innerhalb des Gebietes einer solchen Kirchgemeinde seinen Wohnsitz hat, muss an die Kirchgemeinde Kirchensteuer bezahlen. Schweizer Kirchensteuer und Kirchenaustritt einfach erklärt. Die Höhe der Steuern für die Kirche ist vom Kanton abhängig und von der Konfession.

Unterschiede sind auch bei der Beendigung der Kirchensteuer vorhanden: pro-rata oder per Austritts-Datum. Der Kanton Bern gehört zur zweiten Gruppe. Im Kanton Bern wird also exakt auf das Datum abgerechnet.