In allen Kantonen der Deutschschweiz betrifft der Austritt aus der Kirche die Kirchgemeinden.
Ein bestimmtes Formular ist üblicherweise nicht nötig.

Der Austritt aus der Kirche ist bei der Kirchgemeinde die amtliche Änderung der Religion.

Der Kirchenaustritt erfolgt mit Formular oder Brief.

Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz unterschiedlich reglementiert und wird unterschiedlich geregelt. Für viele Personen bestehen deshalb offene Fragen betreffend dem Kirchenaustritt in der Schweiz.

In allen Kantonen der Deutschschweiz betrifft der Austritt aus der Kirche die Kirchgemeinden.
Ein bestimmtes Formular ist üblicherweise nicht nötig.

Zwar steht das Austreten aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Austritt kann mit kleinem Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein Vorteil. Aber man verliert auch das Stimmrecht in der Kirchgemeinde.

Der Brief wird an die Kirchenpflege gesendet. Angabe von Gründen ist nicht nötig. Der offizielle Austritt aus der Kirche beendet die die Kirchensteuer-Pflicht.

Es gibt Kirchenaustritt-Hilfe für den Austritt aus der Kirche im Internet wie Formular zum Bestellen des fertigen Kirchenaustritts und mehr.

So erfolgt in der Schweiz der Kirchenaustritt korrekt:

Erstens: teilen Ihren Austritt schriftlich per Brief mit unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und der Wohnadresse. Kein Formular der Kirche notwendig, ein Brief ist ausreichend. Kirchenaustritt für Kinder hinzufügen, falls Kinder auch aus der Kirche austreten sollen.

Zweitens: Die Kirchenvorsteherschaft nimmt den Kirchenaustritt zur Kenntnis und bestätigt den Kirchenaustritt schriftlich.

Kirchenaustritt24 Dienstleistung: für alle Kantone der Schweiz: Zugleich Austritt aus der Kirche und Kirchensteuer abmelden.

Das Nutzen der Austritts-Dienstleistung man den Ablauf schnell und bequem: Fertig erstellte Unterlagen Download.

Kirchenaustritts-Brief nur noch unterschreiben und Absenden.

Das Formular, um dem Kirchenaustritt zu bestellen, funktioniert für die ganze Schweiz. Nur Vor- und Nachname, Adresse und Religion eintragen.

Einwohner müssen an die Kirchgemeinde Steuer bezahlen. Die Höhe der Kirchensteuer ist vom Wohnort abhängig und von der Konfession.