Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz die amtliche Änderung der Religion.

Der Kirchenaustritt erfolgt schriftlich.

Der Kirchenaustritt ist in der Schweiz im Kanton reglementiert und wird unterschiedlich geregelt. Für viele Personen bestehen deshalb Unsicherheiten bezüglich dem Kirchenaustritt.

In der Schweiz betrifft der Austritt aus der Kirche die Kirchgemeinden.
Ein bestimmtes Formular ist im Normalfall nicht nötig.

Zwar steht der Austritt aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Kirchenaustritt kann ohne grossen Aufwand erledigt werden. Jedoch hat ein solcher Austritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein finanzieller Vorteil. Aber man verwirkt auch das Stimmrecht in der Kirchgemeinde.

Das Formular wird an den Kirchgemeinderat gesendet. Angabe von Gründen ist freiwillig. Der offizielle Austritt aus der Kirche beendet die die Kirchensteuer-Pflicht.

Es gibt Kirchenaustritt-Hilfe für das Austreten im Internet wie Vorlage und Adresse und weitere Informationen.

So ist in der Schweiz der Kirchenaustritt richtig erklärt:

Erstens: teilen Ihren Austritt schriftlich per Brief mit unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und der Wohnadresse. Kein Formular der Kirche notwendig, ein Brief ist ausreichend. Kirchenaustritt für Kinder hinzufügen, falls Kinder auch aus der Kirche austreten sollen.

Zweitens: Die lokale Kirchenbehörde nimmt den Kirchenaustritt zur Kenntnis und bestätigt den Kirchenaustritt schriftlich.

Sofort Kirchenaustritt für alle Kantone der Schweiz: Zugleich Austritt aus der Kirche und Kirchensteuer beenden.

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Das Formular ist einheitlich für die ganze Schweiz. Nur Vor- und Nachname, Adresse und Religion angeben.

Wer innerhalb des Gebietes einer solchen Kirchgemeinde seinen Wohnsitz hat, muss an die Kirchgemeinde Steuer bezahlen. Die Höhe der Steuern für die Kirche ist vom Wohnort abhängig und von der Konfession reformiert katholisch.