Es gibt keine wesentlichen formellen Unterschiede beim Kirchenaustritt im Kanton Aargau. Sowohl bei der Evangelisch-reformierten Kirche als auch der Römisch-katholischen Kirche Aargau ist es das selbe Standardverfahren auch in den Nachbarkantonen Zürich, Solothurn, Luzern und Basel.

Die Kirchensteuerpflicht endet im Kanton Aargau im Jahr des Austritts aus der Kirche rückwirkend auf den Jahresanfang beziehungsweiserückwirkend auf den 31. Dezember des Vorjahres.

Kirchenaustritt Aargau gemäss Website Reformierte Kirche Aargau

Kirchenaustritt Reformierte Kirche im Kanton Aargau: Wie wird der Kirchenaustritt im Kanton Aargau durchgeführt?

Im Kanton Aargau ist der Kirchenaustritt sowohl aus der evangelisch-reformierten als auch aus der römisch-katholischen Landeskirche mittels eines Formulars oder eines Briefs gemäss den Vorgaben möglich. Diese beiden Konfessionen dominieren im Kanton, und gemäss der Religionsfreiheit in der Bundesverfassung kann der Austritt ohne Begründung und zu jeder Zeit erfolgen.

Der Kirchenaustritt erfolgt durch eine persönliche schriftliche Erklärung an die Kirchenpflege der Kirchgemeinde, in der man seinen Wohnsitz hat. Die Zustellung des Kirchenaustritts per E-Mail ist ungültig; stattdessen muss der Kirchenaustritt per Briefpost erfolgen, wobei Einschreiben optional ist.

Mitglieder der Reformierten Kirche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können aus der Kirche austreten. Dies ist durch die verfassungsmässig garantierte Religionsfreiheit festgelegt.

Der Austritt aus der Reformierten Kirche ist an eine bestimmte Form gebunden: Er muss persönlich und schriftlich erklärt werden, wobei das Austrittsschreiben eigenhändig unterzeichnet sein muss. Konkret bedeutet dies:
a) Kollektive Austrittsschreiben, bei denen eine Person für andere unterzeichnet, sind ungültig. Ausnahme bilden Eltern von Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
b) Mündliche oder elektronische Austrittserklärungen sind ungültig.
c) Austrittsschreiben ohne eigenhändige Unterschrift sind ungültig.

Bei Vorliegen eines dieser Formmängel werden die Austrittswilligen darauf hingewiesen.

Das austretende Mitglied behält bis zum Austrittsdatum alle Rechte und Pflichten, ausser der Steuerpflicht, die jeweils für ein ganzes Jahr gilt (siehe unten). Ein Austritt wird mit dem Empfang des Austrittsschreibens bei der Kirchenpflege oder zu einem späteren, im Austrittsschreiben genannten Datum, wirksam. Rückwirkende Kirchenaustritte sind nicht möglich. Wird ein Austritt auf ein früheres Datum hin erklärt, so ist er zwar wirksam, aber erst seit dem Empfang des Austrittsschreibens. Die schriftliche Bestätigung des Kirchenaustritts hat das Datum des Kirchenaustritts festzuhalten.

Kirchenaustritt Aargau gemäss Website Katholische Kirche Aargau

Austreten: Natürlich wünschen wir uns keine Kirchenaustritte. Wir bedauern es, wenn Menschen sich dazu entschliessen die katholische Gemeinschaft zu verlassen: Wir verlieren ein Mitglied und wir sind überzeugt, dass auch die austretende Person etwas verliert. Denn die katholische Kirche ist allen Schwächen zum Trotz eine sinnstiftende Gemeinschaft von Gläubigen, die im Bekenntnis und in kraftvoller Solidarität das Evangelium in dieser Welt bezeugen wollen.

Erwachsene: Es benötigt eine schriftliche Erklärung gegenüber der Kirchgemeinde, in der Sie wohnhaft sind. Diese Erklärung beinhaltet den Austrittswunsch, ihre Personalien sowie der Taufort (bzw. die Taufpfarrei). Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben werden.

Minderjährige: Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren müssen beide Eltern unterschreiben. Sofern nur noch ein Elternteil das Sorgerecht wahrnimmt, genügt dessen Unterschrift.

Kirchenaustritt Aargau