Die Erklärung des Kirchenaustritts erfolgt schriftlich.

Der offizielle Kirchenaustritt ist bei der Kirchgemeinde die behördliche Änderung der Religion.

Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz unterschiedlich reglementiert und wird unterschiedlich geregelt. Für viele Personen bestehen deshalb offene Fragen bezüglich dem Kirchenaustritt in der Schweiz.

In der Schweiz betrifft der Austritt aus der Kirche die Kirchgemeinden.
Ein Gespräch ist üblicherweise nicht notwendig und das Kirchen-Gesetz bestimmt dem Ablauf.

Zwar steht das Austreten aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Austritt kann ohne grossen Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchen-Steuern mehr, das ist ein finanzieller Vorteil. Aber man verliert auch das Stimmrecht in der Kirchgemeinde.

Das Formular wird an die Kirchgemeinde gesendet. Eine Begründung im Formular ist nicht nötig. Der amtliche Austritt aus der Kirche beendet die Zahlung der Kirchensteuer.

Man findet Informationen für den Austritt aus der Kirche im Internet wie Muster und mehr.

So ist in der Schweiz der Kirchenaustritt korrekt:

Erstens: teilen Ihren Kirchenaustritt schriftlich per Brief mit inklusive Angaben zur Person. Kein Formular der Kirche notwendig, ein Brief ist ausreichend. Kirchenaustritt für Kinder ausdrücklich erwähnen, wenn die Kinder auch aus der Kirche austreten sollen.

Zweitens: Die Kirchenpflege nimmt den Kirchenaustritt zur Kenntnis und bestätigt ihn schriftlich.