Die Gesetzgebung zur Kirchensteuer ist unter der Hoheit die Kantone. Entsprechende kantonale Steuergesetze regeln die rechtlichen Grundlagen zur Kirchensteuer.

Trotz der 26 Kantone in der Schweiz sind die wenigen Unterschiede einfach überschaubar. Zu differenzieren ist dabei zwischen den tatsächlichen Personen und den juristischen Personen (Unternehmen). Im Kanton St. Gallen haben die juristischen Personen Kirchensteuer-Pflicht.

Zwar steht der Austritt aus der Kirche jedem frei. Und der Austritt kann ohne grossen Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein finanzieller Pluspunkt. Aber man verliert auch das demokratische Recht in der Kirche.

Das Formular wird an die Kirchgemeinde gesendet. Eine Begründung im Formular ist nicht nötig. Der offizielle Kirchenaustritt beendet die die Kirchensteuer-Pflicht.

Wer innerhalb des Gebietes einer solchen Kirchgemeinde seinen Wohnsitz hat, muss an die Kirchgemeinde Steuer bezahlen. Schweizer Kirchensteuer und Kirchenaustritt einfach erklärt. Die Höhe der Steuern für die Kirche ist vom Wohnort abhängig und von der Konfession.

Unterschiede sind auch zeitlich beim Ende der Kirchensteuer vorhanden: jahres-anteilmässig oder per Datum des Kirchenaustritts. Der Kanton St. Gallen gehört zur zweiten Gruppe. Im Kanton St. Gallen wird also exakt auf das Datum abgerechnet.