Die Festlegung von Steuern zugunsten der Kirche ist unter der Hoheit die Kantone. Entsprechende kantonale Steuergesetze regeln die Details zur Kirchensteuer.

Trotz der 26 Kantone in der Schweiz ist die Zahl der Unterschiede einfach überschaubar. Zu differenzieren ist dabei zwischen den tatsächlichen Personen und den juristischen Personen (Firmen). Im Kanton Aargau haben die juristischen Personen keine Kirchensteuer-Pflicht.

Zwar steht das Austreten aus der Kirche jedem frei. Und der Kirchenaustritt kann mit kleinem Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Sicherlich bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein positiver Punkt. Aber man verwirkt auch das demokratische Recht in der Kirche.

Das Formular wird an den Kirchgemeinderat gesendet. Eine Begründung im Formular ist freiwillig. Der amtliche Kirchenaustritt beendet die Zahlung der Kirchensteuer.

Einwohner müssen an die Kirchgemeinde Steuer bezahlen. Schweizer Kirchensteuer und Kirchenaustritt einfach erklärt. Die Höhe der Kirchensteuer ist vom Kanton abhängig und von der Konfession.

Unterschiede sind auch bei der Beendigung der Kirchensteuer vorhanden: pro-rata oder per Austritts-Datum. Der Kanton Aargau gehört zur ersten Gruppe. Im Kanton Aargau wird also pro Jahr abgerechnet.