Der offizielle Kirchenaustritt ist in der Schweiz die behördliche Änderung der Konfession, welche im amtlichen Personen-Register beim Einwohneramt erfasst ist. Der offizielle Austritt aus der Kirche beendet die Zahlung der Kirchensteuer.

Wer kann aus der Kirche austreten?

Aufgrund der Religionsfreiheit in der Bundesverfassung steht das Austreten aus der Kirche jeder Person frei. Und der Austritt kann mit kleinem Aufwand erledigt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Sicherlich bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein Vorteil. Aber man verliert auch das demokratische Recht in der Kirche.

Unternehmen müssen in den meisten Kantonen der Schweiz Kirchensteuer bezahlen. Jedoch besteht für juristische Personen keine Wahl, eine bestehende Kirchensteuerpflicht kann nicht vermieden werden.

Wie kann man aus der Kirche austreten?

Der Kirchenaustritt wird an die Kirchgemeinde gesendet. Eine Begründung im Formular ist nicht Vorschrift. Die lokale Kirchenbehörde nimmt den Kirchenaustritt zur Kenntnis und bestätigt den Austritt in der Austritts-Bestätigung.

Die kirchliche Behörde hat je nach Kanton unterschiedliche Namen. Im Kanton Zürich und Aargau ist es die Kirchenpflege, im Kanton Bern der Kirchgemeinderat, im Kanton Luzern der Kirchenvorstand, im Kanton St. Gallen und Thurgau die Kirchenvorsteherschaft sowie im Kanton Schaffhausen der Kirchenstand.

Gibt es Probleme beim Kirchenaustritt?

Ja, hin und wieder gibt es Probleme mit dem Austritt. Viele Pfarreien haben Sorgen wegen geringeren Steuereinnahmen (im Kanton Basel-Stadt ist die Situation geradezu dramatisch) und es kann schon mal vorkommen, dass man es den Austretenden nicht allzu leicht machen will. Mehrheitlich läuft der Kirchenaustritt aber ohne grosse Schwierigkeiten ab.

Bei der katholischen Kirche ist man zuweilen daran interessiert den Taufort zu erfahren. Entsprechend wird gleichzeitig mit der Kirchenaustritts-Bestätigung um Angabe des Tauforts gebeten. Ein Bitte ist ok, aber es kommt auch unfreundlichere Variante vor, dass der Eindruck erweckt wird, man würde die Kirchenaustritts-Bestätigung erst nach Nennung von Taufort und Taufdatum erhalten.

Die Angabe des Tauforts ist jedoch freiwillig. Schliesslich kann es auch sein, dass eine Person gar nicht mehr herausfinden kann, wo sie als Kleinkind getauft wurde. Wenn die Angabe des Tauforts obligatorisch wäre, dann wäre in einem solchen Fall der Kirchenaustritt unmöglich.

Manche römisch-katholischen Pfarreien senden den austretenden Personen ohne gesetzliche Grundlagen als Zusatzschritt ein Formular. Das Ausfüllen des Austritts-Formulars ist aber in der Regel überflüssig und es wird nur noch selten versendet.

Schnell und bequem aus der Kirche austreten?

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