Die Gesetzgebung zur Kirchensteuer ist unter der Hoheit die Kantone. Entsprechende kantonale Steuergesetze regeln die rechtlichen Grundlagen zur Kirchensteuer.

Trotz der vielen Kantone in der Schweiz ist die Zahl der Unterschiede einfach überschaubar. Zu differenzieren ist dabei zwischen den natürlichen Personen und den juristischen Personen (Unternehmen). Im Kanton Basel-Stadt haben die juristischen Personen keine Kirchensteuer-Pflicht.

Zwar steht das Austreten aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Austritt kann ohne grossen Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein finanzieller Pluspunkt. Aber man verliert auch das Stimmrecht in der Kirchgemeinde.

Der Brief wird an die Kirchenpflege gesendet. Angabe von Gründen ist freiwillig. Der offizielle Austritt aus der Kirche beendet die Zahlung der Kirchensteuer.

Wer innerhalb des Gebietes einer solchen Kirchgemeinde seinen Wohnsitz hat, muss an die Kirchgemeinde Steuer bezahlen. Schweizer Kirchensteuer und Kirchenaustritt einfach erklärt. Die Höhe der Steuern für die Kirche ist vom Kanton abhängig und von der Konfession reformiert katholisch.

Unterschiede sind auch zeitlich bei der Beendung der Kirchensteuer vorhanden: jahres-anteilmässig oder per Austritts-Datum. Der Kanton Basel-Stadt gehört zur zweiten Gruppe. Im Kanton Basel-Stadt wird also exakt auf das Datum abgerechnet.