Die Kirchensteuer ist unter der Hoheit die Kantone. Entsprechende Steuergesetze regeln die Einzelzeiten zur Kirchensteuer.

Trotz der vielen Kantone in der Schweiz sind die wenigen Unterschiede einfach überschaubar. Zu differenzieren ist dabei zwischen den tatsächlichen Personen und den juristischen Personen (Firmen). Im Kanton Graubünden haben die juristischen Personen Kirchensteuer-Pflicht.

Zwar steht das Austreten aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Austritt kann mit kleinem Aufwand erledigt werden. Jedoch hat ein solcher Austritt Folgen. Sicherlich bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein finanzieller Pluspunkt. Aber man verliert auch das Stimmrecht in der Kirchgemeinde.

Das Formular wird an die Kirchenpflege gesendet. Eine Begründung im Formular ist nicht nötig. Der offizielle Kirchenaustritt beendet die Zahlung der Kirchensteuer.

Einwohner müssen an die Kirchgemeinde Kirchensteuer bezahlen. Schweizer Kirchensteuer und Kirchenaustritt einfach erklärt. Die Höhe der Kirchensteuer ist vom Wohnort abhängig und von der Konfession reformiert katholisch.

Unterschiede sind auch zeitlich bei der Beendung der Kirchensteuer vorhanden: jahres-anteilmässig oder per Datum des Kirchenaustritts. Der Kanton Graubünden gehört zur ersten Gruppe. Im Kanton Graubünden wird also pro Jahr abgerechnet.