In der Schweiz betrifft der Kirchenaustritt die anerkannten Landeskirchen.
Ein Gespräch ist im Normalfall nicht nötig.

Der offizielle Kirchenaustritt ist in der Schweiz die behördliche Änderung der Konfession, welche im amtlichen Personen-Register beim Einwohneramt erfasst ist.

Der Kirchenaustritt erfolgt mit Formular oder Brief.

Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz im Kanton reglementiert und wird unterschiedlich interpretiert. Oft bestehen deshalb Unklarheiten betreffend dem Kirchenaustritt.

In der Schweiz betrifft der Kirchenaustritt die anerkannten Landeskirchen.
Ein Gespräch ist im Normalfall nicht nötig.

Zwar steht das Austreten aus der Kirche jedem frei. Und der Kirchenaustritt kann mit kleinem Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Austritt Folgen. Sicherlich bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein finanzieller Pluspunkt. Aber man verliert auch das demokratische Recht in der Kirche.

Der Brief wird an die Kirchenpflege gesendet. Angabe von Gründen ist freiwillig. Der amtliche Kirchenaustritt beendet die Zahlung der Kirchensteuer.

Es gibt Informationen für das Austreten im Internet wie Muster und mehr.

So ist in der Schweiz der Kirchenaustritt korrekt:

Erstens: teilen Ihren Kirchenaustritt schriftlich per Brief mit inklusive Angaben zur Person. Kein Formular der Kirche notwendig, ein Brief ist ausreichend. Kirchenaustritt für Kinder ausdrücklich erwähnen, falls Kinder auch aus der Kirche austreten wollen.

Zweitens: Die Kirchenpflege nimmt den Kirchenaustritt zur Kenntnis und bestätigt den Kirchenaustritt in der Austritts-Bestätigung.

Sofort Kirchenaustritt für die ganze Schweiz: Zugleich Kirchenaustritt und Kirchensteuer beenden.

Das Nutzen der Austritts-Dienstleistung man den Ablauf schnell und einfach: Fertig erstellte Unterlagen als PDF-Datei herunterladen.

Kirchenaustritts-Brief nur noch unterschreiben und Absenden.

Das Formular ist einheitlich für die ganze Schweiz. Nur Name, Post-Adresse und Konfession eintragen.

Wer innerhalb des Gebietes einer solchen Kirchgemeinde seinen Wohnsitz hat, muss an die Kirchgemeinde Kirchensteuer bezahlen. Die Höhe der Kirchensteuer ist vom Wohnort abhängig und von der Konfession reformiert katholisch.

In der Deutschschweiz müssen in vielen Kantonen sowohl Personen als auch Firmen Kirchensteuer bezahlen: Baselland, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Solothurn, St.Gallen, Thurgau, Uri, Zug und Zürich. Keine Kirchensteuer für Unternehmen: Kanton Basel-Stadt, Aargau und Schaffhausen.

Im Kanton St. Gallen ist als Spezialfall für den Austritt aus der Kirche eine normale Unterschrift nicht ausreichend. Es ist eine beglaubigte Unterschrift notwendig.