Der Brief wird an den Kirchgemeinderat gesendet. Angabe von Gründen ist freiwillig. Der amtliche Kirchenaustritt beendet die die Kirchensteuer-Pflicht.

In der Schweiz betrifft der Kirchenaustritt die Kirchgemeinden.
Ein bestimmtes Formular ist im Normalfall nicht notwendig und das Kirchen-Gesetz bestimmt dem Ablauf.

Zwar steht das Austreten aus der Kirche jedem frei. Und der Austritt kann ohne grossen Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Austritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein finanzieller Vorteil. Aber man verliert auch das demokratische Recht in der Kirche.

Es gibt Informationen für den Austritt aus der Kirche im Internet wie Vorlage und Adresse und weitere Informationen.

Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz die behördliche Änderung der Konfession, welche im amtlichen Personen-Register beim Einwohneramt erfasst ist.

Die Erklärung des Kirchenaustritts erfolgt per Brief. Einschreiben ist nicht zwingend vorgeschrieben

Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz im Kanton reglementiert und wird unterschiedlich interpretiert. Oft bestehen deshalb Unklarheiten betreffend dem Kirchenaustritt in der Schweiz.