Der Kirchenaustritt ist ein bedeutsamer Schritt. Entsprechend sollte der Austritt aus der Kirche gut überlegt sein. Nachfolgend einige Angaben zu Konsequenzen .

Es kann gewiss sein, dass sich in verschiedenen Lebensabschnitten die Haltung zu Religion und Kirche ändert. Deshalb besteht die Möglichkeit nach einem Kirchenaustritt auch wieder in die Kirche eintreten zu können. Aber häufiges Austreten und Eintreten ist nicht im Sinne der Kirche, ebenso wenig wie der „temporäre“ Kirchenaustritt beispielsweise für eine kirchliche Hochzeit.

Kirchensteuer sparen

Der Gedanke aus der Kirche auszutreten kann aus Differenzen in kirchlich religiösen Inhalten erwachsen. Zumeist geht es heute aber nicht um inhaltliche Abwendung, sondern eher um einen finanziellen Entscheid und dadurch vom grossen Austritts-Vorteil zu profitieren die Kirchensteuer zu beenden.

Die Kirchensteuer in der Schweiz variiert stark von Kanton zu Kanton, eine Einzelperson zahlt als Richtgrösse etwa im Bereich von 300 bis 700 Franken pro Jahr (Kirchensteuer Rechner). Der Wegfall der Kirchensteuer ist somit ein doch recht gewichtiger Vorteil für viele Menschen.

Nachteile

Sieht man von allfälligen ideellen Gründen ab, so ist das Einsparen der Kirchensteuer im Prinzip der einzige Vorteil beim Austritt aus der Kirche. Dem stehen diverse Nachteile gegenüber.

Grundsätzlich ist die Kirchenmitgliedschaft wie jede Mitgliedschaft mit diversen Gegenleistungen verbunden, die aus dem gemeinschaftlichen Budget finanziert werden. Und mit dem Austritt gehen selbstverständlich das Stimmrecht und Wahlrecht in der Kirchgemeinde verloren.

Die kirchliche Heirat für die Angehörigen der Konfession in der Kirchgemeinde kostenlos. Für auswärtige Hochzeit in anderen Kirchen gibt es zumeist wenigstens vergünstigte Nutzung. Will ein konfessionsloses Paar trotzdem eine Kirche buchen, dann entstehen erhebliche Kosten.

Ähnlich wie beim Heiraten ist es mit den kirchlichen Leistungen auch bei Begräbnis und Abdankung. Kostenlose Leistungen für Kirchenmitglieder können bei fehlender Kirchenmitgliedschaft nur für erhebliche Preise in Anspruch genommen werden, falls überhaupt.

Spezifische Sakramente oder Kausalien können allenfalls im Einzelfall durch die kirchlichen Mitarbeiter unentgeltlich gespendet werden. Aber ein Anspruch auf Sakramente und ähnlichem ist mit dem Austritt verwirkt.

Die Taufe bleibt nach der christlichen Lehre bei einem Kirchenaustritt erhalten, da es sich um eine unauslöschliche Verbindung mit Gott handle. Von Bedeutung ist das Fortbestehen der Taufe aber nur bei einem erneuten Kircheneintritt oder bei einem Übertritt von evangelisch-reformiert zu römisch-katholisch oder umgekehrt.

Literatur zur weiteren Vertiefung der Kirchenaustritt-Konsequenzen (Bild klicken für Weiterleitung zum Bistum Basel)