Der Brief wird an die Kirchgemeinde gesendet. Angabe von Gründen ist nicht Vorschrift. Der amtliche Austritt aus der Kirche beendet die Zahlung der Kirchensteuer.

In allen Kantonen der Deutschschweiz betrifft der Austritt aus der Kirche die anerkannten Landeskirchen.
Ein Gespräch ist im Normalfall nicht notwendig und das Kirchen-Gesetz bestimmt dem Ablauf.

Zwar steht der Austritt aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Austritt kann ohne grossen Aufwand erledigt werden. Jedoch hat ein solcher Austritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein Vorteil. Aber man verliert auch das Stimmrecht in der Kirchgemeinde.

Es gibt Unterstützung für den Austritt aus der Kirche im Internet wie Muster und mehr.

Der offizielle Kirchenaustritt ist in der Schweiz die amtliche Änderung der Religion.

Der Kirchenaustritt erfolgt per Brief. Einschreiben ist freiwillig aber empfohlen.

Der Kirchenaustritt ist in der Schweiz unterschiedlich reglementiert und wird unterschiedlich geregelt. Für viele Personen bestehen deshalb offene Fragen bezüglich dem Kirchenaustritt in der Schweiz.