Evangelische Landeskirche Thurgau
In der Region Bern wird die „Evangelisch-reformierte Kirche“ oft verkürzt nur „Reformierte Kirche“ genannt. Umgekehrt in der Ostschweiz, wo bei „Evangelisch-reformierte Kirche“ oft „reformiert“ gelassen wird und nur von der „Evangelischen Kirche“ gesprochen wird.
Bei der Namenswahl gewährt man seitens der nationalen Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz den Kirchen in den jeweiligen Kantonen eine gewisse Freizeit bei der Festlegung des Namens. Trotz der unterschiedlichen Namen geht es immer um einzig die Konfession „evangelisch-reformiert“ und auch im amtlichen Personenregister der Gemeindeverwaltung beziehungsweise bei der Kirchensteuer gibt es einzig „evangelisch-reformiert“. Beispielsweise eine Kirchenaustritts-Bestätigung der „Reformierten Kirche Bern“ ist uneingeschränkt weiter gültig bei einen Zuzug in den Kanton Thurgau und es ist als kein erneuter Austritt bei der „Evangelischen Kirche Thurgau“ nötig.
Oft erstreckt sich in der Schweiz das Hoheitsgebiet der Kirchgemeinden genau über das Gebiet einer oder mehreren politischen Gemeinden. Leider sind im Kanton Thurgau unabhängig von den Grenzen der politischen Gemeinden festgelegt. Wenn man nicht aus anderen Informationen weiss zu welcher Kirchgemeinde man gehört, dann kann es schwierig sein die korrekte Kirchgemeinde-Zugehörigkeit zu ermitteln.
Hilfreich sind aber im Kanton Thurgau die sehr guten Karten mit den Grenzen. Die Evangelische Kirche Thurgau hat für alle Kirchgemeinden eine PDF-Datei mit dem Kartenausschnitt und exakt eingetragenem Grenzverlauf zum Abruf bereit.
Sehr komfortabel ist auch das Abrufen beim Kantonalen Geo-Informationssystem. Das folgende Bild zeigt die Übersicht, aber es besteht natürlich die Möglichkeit die Karte detailliert zu vergrössern.

Römisch-katholische Landeskirche Thurgau
Für die Kirchgemeinde-Grenzen gilt für die römisch-katholische Kirche das selbe wie für Evangelische Kirche, dass die Grenzen der Hoheitsgebiete der Kirchgemeinden im Kantonalen Geo-Informationssystem abrufbar sind.
Das duale System der römisch-katholische Kirchen Kirche in der Schweiz sieht den Aufbau der kirchlichen Strukturen so vor, dass es einerseits eine Kantonale staatskirchenrechtliche Körperschaft gibt und andererseits die Pastoralräume und Pfarreien im Kanton Thurgau gibt welche dem Bistum Basel unterstehen.
Kantonale staatskirchenrechtliche Körperschaft ist wiederum in kleinere öffentlich-rechtliche Körperschaften aufgeteilt, nämlich die Kirchgemeinden. Die Zuständigkeit für den staatsrechtlichen Kirchenaustritt liegt bei den Kirchgemeinden, beziehungsweise bei der Kirchenvorsteherschaft.
Von der Präsenz her ist aber das System keineswegs dual. Bei der Kirchenvorsteherschaft ist oft weder eine Post-Adresse noch eine Adresse für das Kirchenvorsteherschafts-Sekretariat publiziert. Ersatzweise wendet man sich deshalb am besten an das Pfarreisekretariat.
Doch um Aufwand bei den Pfarreien zu sparen, werden immer mehr Aufgaben in Richtung der Pastoralräume verschoben, welche eine Gruppe von Pfarreien abdecken. Wenn man zum Schluss kommt, dass lokal auch keine geeignete Post-Adresse für das Pfarrei-Sekretariat auffindbar ist, dann kann man den Kirchenaustritt auch zum Pastoralraum-Sekretariat senden. Das funktioniert in der Regel auch problemlos.