Massgebend für die Konfession bezüglich Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuern ist in der Schweiz letztlich immer die Konfession, welche bei der Einwohnergemeinde (Gemeinde- oder Stadtverwaltung) registriert ist. 

Der behördliche Kirchenaustritt ist bei der Kirchgemeinde die behördliche Änderung der Konfession, welche im amtlichen Personen-Register beim Einwohneramt erfasst ist.

Der Brief wird an die Kirchenpflege gesendet. Eine Begründung im Formular ist nicht nötig. Der amtliche Kirchenaustritt beendet die die Kirchensteuer-Pflicht, andererseits sollten auf Nachteile des Kirchenaustritt bedacht werden.

Der Kirchenaustritt erfolgt schriftlich, wie im Kirchengesetzt des Kantons Baselland im Abschnitt „Organisation der Landeskirchen“ §3 festgelegt ist:

Jeder Kantonseinwohner gehört der Landeskirche seiner Konfession an, sofern er nicht durch schriftliche Erklärung seine Nichtzugehörigkeit oder seinen Austritt erklärt. Diese Erklärung kann sich auch auf seine Kinder unter 16 Jahren beziehen. Der Regierungsrat ordnet das Verfahren.
Die Landeskirchen können in ihren Verfassungen auch den Frauen und den Ausländern das Stimmrecht gewähren.

Im Kanton Baselland haben die Männer automatisch Stimmrecht als Mitglieder der Kirchgemeinden. Ob die Männer den Frauen das Stimmrecht in den Landeskirchen gewähren, bestimmen die Landeskirchen.

Im Kanton Baselland gibt es drei Landeskirchen: Römisch-katholische Kirche, Christkatholische Kirche und Evangelisch-reformierte Kirche. Bei allen drei Landeskirchen haben wurde entschieden, dass die Frauen auch Stimmrecht haben. Also auch in den Römisch-katholischen Kirchgemeinden dürfen die Frauen Mitbestimmen.

Zu beachten ist hier das duale System der Römisch-katholischen Kirche in der Schweiz. Dabei gibt es eine Trennung zwischen dem staatlichen Religionsrecht der öffentlich-rechtlichen Körperschaft einerseits und der kirchlichen Seite mit Pfarreien und Bistümern, also die Römisch-katholische Weltkirche mit dem Papst als Oberhaupt. Forderungen zum Einbezug der Frauen im Bistum Basel sind etwas ganz anderes, hier geht es um die pastorale, religiöse Gleichberechtigung.

Es gab vor einiger Zeit auch im Baselland gemäss dem BZ-Artikel Gleiche Rechte für Frauen die Diskussion, ob nicht das Stimmrecht in den Kirchgemeinden den Frauen im Kirchengesetzt garantiert werden soll. Politisch hatte dies aber keine Änderung zur Folge, gemäss dem BZ-Artikel gab die EVP-Landrätin Andrea Heger als wichtigen Grund an: „Es geht zu weit, wenn der Kanton den Kirchen sagt, sie dürften kein reiner Männerklub sein.“

Ob Landrätin Andrea Heger das Anliegen nicht verstehen konnte oder nicht verstehen wollte, ist unklar geblieben. Es ging nicht darum der Römisch-katholische Weltkirche eine Frauen-Weihe vorzuschreiben, mit Priesterinnen, auch keine Bischöfinnen oder gar eine Päpstin. Eine Religion hat selbstverständlich immer die Religionsfreiheit die von Andrea Herger geforderte Möglichkeit ein „reiner Männerclub“ zu sein. Bei den Kirchgemeinden wäre es hingegen nach moderner Auffassung angebracht, dass der Staat den Frauen ihr Stimmrecht garantiert.

Kirchenaustritt Baselland