Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz die amtliche Änderung der Konfession, welche im amtlichen Personen-Register beim Einwohneramt erfasst ist. Bei einem Kirchenaustritt erfolgt per Briefpost, es gibt aber kein bestimmtes Formular und das Austrittsschreiben wird persönlich formuliert und an die zuständige Kirchgemeinde gesendet wird.
In der Regel stellen die Kirchen also kein spezielles Formular für den Austritt aus der Kirche bereit. Stattdessen ist es dem Einzelnen überlassen, den Brief selbstständig zu verfassen. Dabei kann eine Vorlage oder ein Muster aus dem Internet als Hilfe dienen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen enthalten sind. Oft genügt bereits eine einfache Vorlage, die an die individuellen Bedürfnisse angepasst wird.
Der Kirchenaustritt erfolgt schriftlich. Leider kommunizieren die Kirchen das Austritts-Verfahren nicht genügend gut an die Kirchenmitglieder. Da durch entsteht Unkenntnis und mangelhafte Information unter den Mitgliedern. Wichtig ist dabei die Einhaltung der Formvorschriften, um sicherzustellen, dass der Austrittsbrief rechtlich wirksam ist. Obwohl das offizielle Austrittsverfahren in der Kirchenordnung oder Kirchenverfassung definiert ist, wird in der Regel kein spezifisches Formular vorgeschrieben. Es sind jedoch genügend Angaben erforderlich, um den Austritt eindeutig zu dokumentieren. Die genaue Form, in der diese Angaben gemacht werden müssen, ist jedoch nicht festgelegt. Solange die erforderlichen Informationen klar und deutlich dargelegt werden, wird der Austritt in der Regel akzeptiert.
Obwohl es also kein eigentliches Formular gibt, sprechen viele Menschen synonym vom Formular für den Kirchenaustritt und eine Vorlage für den Kirchenaustritt. Möglicherweise hängt dies mit der allgemeinen Verbreitung von Formularen in behördlichen Angelegenheiten in der Schweiz zusammen.
Wo bekomme ich Formular oder Vorlage für den Kirchenaustritt?
Bevor die heutigen Online-Informationen vorhanden waren, kam als Anlaufstelle für Informationen vor allem das Bevor Online-Informationen weit verbreitet waren, war das Pfarramt oft die Hauptquelle für Informationen. Es war daher früher üblich, ein Formular für den Kirchenaustritt auszufüllen und abzugeben, um die relevanten Informationen zu erfassen.
Für Word als „.doc“ Datei oder als „.rtf“ Datei finden Sie Kirchenaustritt-Vorlagen hier auf dieser Seite.
Nicht zu verwechseln mit einem offiziellen Formular sind Bestellformular zum Bezug fertig erstellter Kirchenaustritts-Unterlagen. Hier bei Kirchenaustritt24 können Sie mit wenigen Eingaben in das Kirchenaustritts-Formular schnell und einfach die Schreibarbeit erledigen lassen.
Ist ein offizielles Formular nötig?
Entsprechend den vorherigen Angaben heisst die Antwort also: Nein. Für den Austritt aus einer Landeskirche ist kein spezielles Formular notwendig. Doch leider wird der Austritt dennoch bei den Landeskirchen oft als kompliziert empfunden, weshalb gerne Dienstleistungen für fertige Kirchenaustritts-Unterlagen genutzt werden.
Es ist ausreichend den Kirchenaustritt in einem Brief mitzuteilen. Schriftlich sollte der Austritt also auf jeden Fall ein, Email ist aber nicht zulässig.
Vorlage statt Formular
Als Basis ist also nicht ein Formular nötig, sondern eine Vorlage für einen Kirchenaustritts-Brief.
Solche Vorlagen sind bei vielen Quellen im Internet erhältlich: Muster für den Kirchenaustritt für die evangelisch-reformierte und katholische Kirche.
Wichtig korrekte Adressierung
Die Vorlage hilft nicht betreffend der Adresse der Kirchgemeinde. Oft kann man die Adresse der Kirchgemeinde aber leicht im Internet oder im Telefonbuch finden. Auf den Post-Zusendungen der Kirchgemeinde findet sich oft auch eine passende Post-Adresse.
Oder die bequeme Variante: Bei Bedarf kann man für einen relativ geringen Betrag die individuell vorbereiteten Kirchenaustritts-Unterlagen fertig erstellen lassen: Dienstleistung Austritt.ch