Der Austritt aus der Kirche kann grundsätzlich ohne ein spezifisches Formular mit einem einfachen Brief erfolgen. Doch aufgrund der unterschiedlichen Regelungen und Interpretationen in den verschiedenen Kantonen der Schweiz können Unklarheiten über den genauen Ablauf und die Voraussetzungen entstehen.

Um den Kirchenaustritt korrekt durchzuführen, ist es erforderlich, einen schriftlichen Brief an die Kirchenpflege zu senden, in dem die persönlichen Daten sowie der Wunsch des Austritts klar formuliert sind. Die Angabe von Gründen ist dabei freiwillig. Nach Erhalt des Schreibens bestätigt die Kirchenpflege den Austritt in einer offiziellen Bestätigung.

Besondere Anforderungen im Kanton St. Gallen

Die Beglaubigung der Unterschrift für den Kirchenaustritt im Kanton St. Gallen ist von besonderer Bedeutung. Anders als in anderen Kantonen der Schweiz erfordert dieser Prozess eine beglaubigte Unterschrift auf dem Austrittsschreiben. Diese Bestätigung Ihrer Unterschrift muss von einer autorisierten Stelle vorgenommen werden, um rechtlich gültig zu sein.

Im Kanton St. Gallen gibt es eine spezielle Anforderung für den Kirchenaustritt: Eine normale Unterschrift genügt nicht, es ist eine beglaubigte Unterschrift erforderlich. Dies stellt sicher, dass der Austritt formell korrekt ist und rechtliche Gültigkeit besitzt.


Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Sie können sich an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden, wo Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie das ausgefüllte Austrittsschreiben vorlegen müssen. Wenn Sie sich im Ausland befinden, können Sie die Beglaubigung auch bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land beantragen.


Es gibt einige wichtige Punkte zu beachten, wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen möchten. Sie müssen persönlich erscheinen, da die Beglaubigung nicht online oder per Post erfolgen kann. Ausserdem benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und das Austrittsschreiben muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Bitte beachten Sie auch, dass für die Beglaubigung in der Regel Gebühren anfallen, deren Höhe je nach Gemeinde oder Notariat variieren kann.

Für Informationen und Hilfe beim Kirchenaustritt stehen zahlreiche Ressourcen zur Verfügung, darunter Musterbriefe und Anleitungen im Internet. Es gibt auch Dienstleister, die den Austrittsprozess erleichtern, indem sie vorgefertigte Unterlagen als PDF-Datei zur Verfügung stellen, die nur noch unterschrieben und abgeschickt werden müssen.

Die Bedeutung der Kirchensteuer

Es ist wichtig zu beachten, dass Personen, die innerhalb des Gebiets einer Kirchgemeinde ihren Wohnsitz haben, Kirchensteuer zahlen müssen. Die Höhe der Steuer hängt vom Wohnort und der Konfession ab. In vielen Kantonen der Deutschschweiz, einschliesslich St. Gallen, ist die Kirchensteuer sowohl für natürliche Personen als auch für Unternehmen obligatorisch, während es in anderen Kantonen Ausnahmen gibt.

Insgesamt ist der Kirchenaustritt ein wichtiger Schritt für diejenigen, die sich von ihrer religiösen Gemeinschaft trennen möchten. Eine klare Kenntnis der rechtlichen Anforderungen und Unterstützung durch geeignete Ressourcen können den Prozess erleichtern und sicherstellen, dass der Austritt reibungslos verläuft.