Römisch-katholische Kirche
Beim Kirchenaustritt muss man beachten, dass es keine Verwechslung gibt betreffend den zugewiesenen Rollen. Zuweilen haben die Pfarrämter etwas die Tendenz den Kirchenaustritt mit seelsorgerischen Komponenten zu verknüpfen, obwohl es sich beim Kirchenaustritt im eigentlichen Sinn um eine administrative Angelegenheit geht.
In der Schweiz hat die Römisch-katholische Kirche ein besonderes System, die sogenannte duale Struktur. Bei der Römisch-katholischen Kirche Solothurn ist eine informative Darstellung der dualen Struktur abrufbar, woraus das folgende Bild entnommen ist:

Rechts in grün sind die rein staatlichen Strukturen der Schweiz abgebildet. Gelb und blau ist die katholische Kirche. Dabei ist bei der blaue Teil „Staatskirchenrechtliche Struktur“ in Analogie zu den grünen staatlichen Strukturen aufgebaut: Nationale Ebene, kantonale Ebene und Gemeindeebene, wobei dies alles immer mit demokratischer Mitbestimmung verbunden ist und jede Person in der Kirchgemeinde ein Stimmrecht hat.
Die Aufsicht obliegt immer dem jeweiligen Kanton (und nicht dem Bund), was mit den grünen Pfeilen symbolisiert ist. Der Kanton erlässt staatlicherseits dazu ein Kirchengesetz, welches die Rechte und Pflichte der Landeskirche und der Kirchgemeinden festlegt, also dass beispielsweise Frauen und Männer gleichberechtigt sind beim Stimmrecht in den Kirchgemeinden (einzige Ausnahme ist hier der Kanton Baselland, wo es vom Staat den Kirchenüberlassen wird, ob auch die Frauen in den Kirchgemeinden Stimmrecht haben)
Links im Bild beim gelben Bereich sind die rein religiösen Strukturen dargestellt. Die nationale Ebene in der Schweiz ist hier die Bischofskonferenz. Alles ist letztlich der Römisch-katholischen Gesamtkirche oder Weltkirche unterstellt. In diesem Bereich kann die Kirche rein religiös begründete Festlegungen treffen, bei welchen aufgrund der Religionsfreiheit der Staat keinerlei Mitsprache hat, beispielsweise kann die Kirche festlegen dass die Weihe nur bei Frauen unmöglich ist, so dass also alle höheren Ämter automatisch Männern vorbehalten sind.
Evangelisch-reformierte Kirche
Bei Evangelisch-reformierten Kirche Solothurn (oder kurz der Reformierte Kirche Solothurn, in dieser Region wird häufig der Zusatz „Evangelisch“ weggelassen) besteht eine Besonderheit auf kantonaler Ebene. Über drei Kantone hinweg hat man sich gemeinschaftlich zur „Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn“ mit dem Internet-Auftritt refbejuso.ch zusammengeschlossen.
Natürlich gelten für die Bewohnerinnen und Bewohner der Kantone Bern, Solothurn und Jura die jeweiligen kantonalen Kirchengesetze, aber seitens der Kirche hat man sich zur Zusammenarbeit zusammengeschlossen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind ohnehin ähnlich, auch betreffend dem Kirchenaustritt, so dass dies keine Probleme verursacht.
Christkatholische Kirche
Die Christkatholische Kirche hat in der Schweiz nur etwa 20’000 Mitglieder. Diese Mitglieder verteilen sich hauptsächlich auf die Kantone Aargau und Solothurn sowie im Schweizer Mittelland (Kantone Zürich, Bern, Luzern, Basel-Stadt, Baselland, Schaffhausen und St. Gallen).
Die Christkatholische Kirche ist nicht zu verwechseln mit der Römisch-katholischen Kirche, dies sind zwei eigenständige Landeskirchen. Während die beiden grossen Landeskirchen in allen Kantonen als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannt sind, trifft dies für die Christkatholische Kirche nur für jene Kantone zu, wo die meisten ihrer Mitglieder wohnhaft sind.