Im Kanton Zürich sind neben den menschlichen, natürlichen Person auch die Unternehmen, also juristische Personen kirchensteuerpflichtig. Eine natürliche Person kann jederzeit aus der Kirche austreten und ist damit auch nicht mehr kirchensteuerpflichtig nach dem Kirchenaustritt. Einer juristischen Person steht diese Möglichkeit jedoch nicht offen. Unternehmen sind im Kanton Zürich, anders als in den Nachbarkantonen Aargau und Schaffhausen, automatisch verpflichtet Kirchensteuer zu bezahlen.

Argumente Abstimmung Kirchensteuerinitiative Kanton Zürich
Warum Unternehmen weiterhin Kirchensteuer zahlen sollten: Unternehmen profitieren ebenfalls von den sozialen Dienstleistungen der Kirchen und sollten deshalb dazu beitragen. Die Kirchensteuer ist geringfügig und macht im Durchschnitt weniger als ein Tausendstel der Gesamtkosten eines Unternehmens aus. Obwohl die Einzelbeträge klein sind, summieren sie sich: Jedes Jahr tragen Unternehmen rund 100 Millionen Franken zum Budget der Landeskirchen von insgesamt über 250 Millionen bei, Beiträge an die Kirchen von existenzieller Bedeutung.
Verwendung der finanziellen Mittel der Kirche: Die Kirchen nutzen diese Gelder sowohl für ihre eigenen Aktivitäten als auch für gesellschaftliche und soziale Projekte, von denen die gesamte Gemeinschaft profitiert. Sie unterstützen sozial Schwache, bieten Beratung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen und organisieren Gemeinschaftsangebote. Viele Einwohnerinnen und Einwohner von Zürich nutzen diese Angebote unabhängig von ihrer Konfession oder Religion. Darüber hinaus stellen die Kirchen im ganzen Kanton Zürich Räumlichkeiten zur Verfügung, die intensiv von Gemeinden, Vereinen und Privatpersonen genutzt werden.
Wäre es nicht sinnvoller, wenn der Staat diese Leistungen direkt erbringt: Nein, denn dies wäre teurer und viele Menschen, die von den Kirchen erreicht werden, würden sonst keine Unterstützung erhalten. Das Wichtigste ist jedoch: Jeder investierte Franken in die gemeinnützige Arbeit der Kirchen hat eine grosse Wirkung, da ein Grossteil dieser Arbeit von Ehrenamtlichen geleistet wird, die für den Staat wahrscheinlich nicht in demselben Mass tätig wären.
Das Kirchengesetz hat klare Regeln: Die Kosten für religiöse Aktivitäten wie Gottesdienste müssen durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden. Die Kirchensteuern von Unternehmen und die staatlichen Beiträge dürfen nur für allgemeine gesellschaftliche Aufgaben verwendet werden. Über das Budget und die Rechnung entscheiden demokratisch gewählte Behörden auf Kantons- und Gemeindeebene, die von der kantonalen Finanzkontrolle überwacht werden.
Die Kirchensteuer und die Trennung von Kirche und Staat: Auch Befürworter einer klaren Trennung von Kirche und Staat sollten dieser Initiative nicht zustimmen, da sie als erster Schritt zur Trennung ungeeignet ist und den Kirchen Mittel entzieht, die der ganzen Gesellschaft zugutekommen.
Die Folgen der Annahme der Volksinitiative: Viele unverzichtbare Dienstleistungen, die von den Kirchen und ihren Mitgliedern erbracht werden, müssten zu deutlich höheren Kosten vom Staat übernommen werden. Die Initiative schwächt demokratisch organisierte Kirchen, die oft als Gegengewicht zu autoritären Freikirchen oder konservativen Strömungen innerhalb der Kirche dienen.