In den meisten Kantonen sind juristische Personen dazu verpflichtet, Kirchensteuern zu zahlen. Doch diese Abgabe steht unter zunehmendem Druck. In Kantonen wie Glarus und Zug werden Vorstösse diskutiert, die entweder die Abschaffung der Steuer oder zumindest eine grössere Flexibilität für die steuerpflichtigen Organisationen vorsehen, um zu bestimmen, wem ihre Beiträge zugutekommen sollen.

Ein Vorstoss im Landrat forderte eine Überprüfung der aktuellen Praxis der Kirchensteuer für juristische Personen. Unternehmen sollten die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, welche gemeinnützigen Organisationen ihre Beiträge erhalten sollen, ähnlich wie es beispielsweise in Italien gehandhabt wird.

Im Kanton Baselland wurden jedoch Bedenken vor einem möglichen Sozialabbau laut. Besonders von linker Seite wurde befürchtet, dass eine Abschaffung der Steuer zu einem Mangel an finanziellen Mitteln für wichtige soziale Dienstleistungen führen könnte, von Sprachkursen für Flüchtlinge bis hin zu Beratungsangeboten zu Genderfragen. Die Kirchen leisten hier wichtige Arbeit, die von staatlichen Institutionen nicht in gleicher Weise übernommen werden könnte.

Der Vorstoss wurde schliesslich knapp abgelehnt, und somit bleibt die Situation unverändert. Es herrschte innerhalb der kirchlichen Kreise Uneinigkeit darüber, ob eine mögliche Umgestaltung der Steuer sogar als Absicherung dienen könnte, um zu verhindern, dass die gesamten Kirchensteuern der Unternehmen in Zukunft komplett wegfallen könnten. In mehreren Kantonen der Schweiz gab es bereits Volksabstimmungen über die Aufhebung der Unternehmens-Kirchensteuer, die jedoch alle vom Stimmvolk abgelehnt wurden. Da jedoch die benachbarten Kantone Basel-Stadt und Aargau keine Firmen-Kirchensteuer erheben, besteht mittelfristig das Risiko, dass eine Abschaffungsinitiative im Kanton Baselland erfolgreich sein könnte.

Eine weitere Besonderheit ist, dass im Kanton Baselland auch die Christkatholische Konfession als Landeskirche anerkannt ist. Somit besteht für Personen mit christkatholischer Konfession also ebenfalls Kirchensteuerpflicht.

Grundsätzlich läuft der Kirchenaustritt bei der Christkatholischen Kirche gleich ab wie bei der Römisch-Katholischen Kirche und der Evangelisch-Reformierten Kirche. Jedoch hat die Christkatholischen Kirche nur etwa ein Prozent der Mitglieder der grossen bei den Landeskirchen. Bei der Kirchenaustritts-Dienstleistung Austritt.ch gibt es deshalb keine Auswahl „christkatholisch“, damit es zu keinen Verwechslungen mit „römisch-katholisch“ kommt. Gelegentlich denken sich Personen ich bin „christlich“ plus „katholisch“, also bin ich „christkatholisch“. Richtig wäre aber „römisch-katholisch“ gewesen. Deshalb bracht es für die Dienstleistung bei Austritt.ch die spezifische Nennung der Konfession Christkatholisch.