Die Kirchensteuer wird in der Schweiz zugunsten der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen erhoben. Somit müssen alle Mitglieder der entsprechenden Kirche die festgelegten Zahlungen leisten.

Als Landeskirchen anerkannt sind die römisch-katholische Kirche, die evangelisch-reformierte Kirche sowie in einigen Kantonen die christkatholische Kirche.

Die nächste Seite beinhaltet mehr Informationen zur Kirchensteuer in der Schweiz. Hier nachfolgend Antworten zu den häufigsten Fragen.

Kirchensteuer Rechner: Online Tool der ZKB zum Berechnen der Kirchensteuer.

Wie hoch ist die Kirchensteuer in der Schweiz?

Im Durchschnitt sind in der Deutschschweiz rund 300 Franken pro Jahr zu bezahlten. Einige Kantone wie Basel-Stadt oder St. Gallen haben erheblich höhere Kirchensteuern. Ob im Kanton für die Unternehmen ebenfalls Zahlungspflicht besteht, hat grossen Einfluss auf die Höhe der Kirchensteuer. Hingegen sind die Kirchensteuern für die römisch-katholische Konfession und die evangelisch-reformierte Konfession in der Regel fast gleich hoch.

Wer bezahlt in der Schweiz die Kirchensteuer?

Die Mitglieder der Kirchen zahlen die Steuer für die kirchlichen Belange. Als Kirchenmitglieder gelten alle Personen, welche im amtlichen Register mit der entsprechenden Konfession erfasst sind. Wer im Gebiet einer Kirchgemeinde wohnt, ist automatisch steuerpflichtig bis zu einem allfälligen Austritt aus der Kirche. In vielen Kantonen wird die Kirchensteuer auch bei juristischen Personen erhoben.

Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Die Kirchensteuer wird bei den Mitgliedern der Kirchgemeinde aufgrund des steuerbaren Einkommens berechnet. Der Steuersatz richtet sich nach dem der Gemeinde, der Konfession und dem Kanton. In einigen Kanton erfolgt die Berechnung der Besteuerung zudem nach der Höhe des Vermögens. Meistens ist gemäss dem kantonalen Kirchensteuergesetz bei Familien nur die Konfession der erwachsenen Personen massgebend.

Wie kündige ich meine Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer entsteht durch ein hoheitliches Recht der Kirchgemeinde. Alle Personen mit der betreffenden Konfession unterliegen automatisch der Kirchensteuer, wenn sie auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaft sind. Durch den Kirchenaustritt fällt jedoch die Konfessions-Zugehörigkeit. Bei der Kirchensteuer gibt es also keine Kündigung oder Abmeldung. Sondern die Kirchensteuer erlischt, wenn die Voraussetzung für die Kirchensteuerpflicht entfällt.

Wer zahlt Kirchensteuer in der Schweiz?

In der Schweiz besteht für Personen die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer. Die natürlichen Personen können durch das Austreten aus der Kirche die Kirchensteuer beenden. In vielen Kantonen müssen auch die Unternehmen (die juristischen Personen) Kirchensteuer bezahlen. Die kantonalen Kirchensteuer-Gesetze bestimmen die Kirchensteuerpflicht für Unternehmen zugunsten der Landeskirchen. Für die Unternehmen besteht keine Möglichkeit zum Kirchenaustritt.

Wie viel Geld spart man bei kirchenaustritt?

Die Kirchensteuer für eine erwachsene Person beträgt etwa 50 Franken pro Monat. Je nach Kanton ist die Kirchensteuer unterschiedlich. Die Höhe der Kirchensteuer wird vom steuerbaren Einkommen abgeleitet. Durch die Unterschiede von Kanton zu Kanton ist die Spanne aber gross von etwa 20 bis 80 Franken pro Monat. Besonders hoch ist die Kirchensteuer im den Kantonen St. Gallen und Basel-Stadt. Pro Jahr lassen sich durch einen Kirchenaustritt im Kanton Basel-Stadt bis 1000 Franken sparen.

Wie kann man sich von der Kirchensteuer befreien lassen?

Durch die Beendigung der Kirchenmitgliedschaft kann man sich von der Kirchensteuer befreien. Kirchenmitgliedschaft kann man jedoch nicht kündigen wie ein Abonnement oder eine Versicherung. Stattdessen ist die Änderung der Konfession notwendig. Die Konfession wird durch den Kirchenaustritt geändert. Zum Austreten aus der Kirche muss der Kirchgemeinde die Kirchenaustritts-Erklärung zugestellt werden. Ein Brief genügt, es gibt kein spezielles Formular für den Kirchenaustritt.