Keine Austrittsbestätigung

Das häufigste Problem ist das Fehlen der schriftlichen Kirchenaustritts-Bestätigung von der Kirchgemeinde.

Es gibt verschiedene Gründe, warum die austretende Person keine Austritts-Bestätigung erhalten hat. Es kann sein, dass die Austritts-Bestätigung lediglich irgendwo untergegangen ist. Doch die fehlende Austritts-Bestätigung kann auch ein Hinweis auf ein Problem im Austritts-Ablauf sein.

Deshalb ist in der Dienstleitung enthalten, dass ohne zusätzliche Kosten die notwendigen Schritte eingeleitet werden, um die Situation zu klären.

Wohnortswechsel

Grundsätzlich muss der Kirchenaustritt in der Schweiz nur ein Mal eingereicht werden. Danach ist die Kirchenaustritt an anderen Wohnorten und in anderen Wohnkantonen ebenfalls gültig und weiterhin wirksam.

Jedoch kann es passieren, dass Kirchgemeinden nach einem Wegzug den Kirchenaustritt nicht mehr abschliessen. Dies ist ein nicht korrektes Verhalten der Kirchgemeinden und erfordert entsprechende Intervention.

Weitere Probleme

Manchmal wird der Kirchenaustritt für die falsche Konfession bezogen. Meistens weisen die Kirchen in einem Antwortbrief darauf hin, dass keine Kirchenmitgliedschaft besteht. Ohne zusätzliche Kosten kann dann ein neuer Kirchenaustritt für die korrekte Konfession bezogen werden. Manchmal verlangt suggeriert die Kirche ein Gespräch sei erforderlich oder die Kirche verlangt ein zusätzliches Formular zu unterschreiben, für welches aber keine gesetzliche Grundlage besteht. Auch hier können entsprechende Interventionen erforderlich sein.