Garantierte Unterstützung bei Problemen mit dem Austritt

Ein korrekt eingereichter Kirchenaustritt ist rechtswirksam ab dem Eingang der Austritts-Erklärung bei der Kirchgemeinde. Bei einem korrekt eingereichtem Kirchenaustritt sind keine weiteren Schritte erforderlich kund keine weiteren Angaben nachzureichen. Die Kirchgemeinde hat direkt schon die Grundlage, um den Kirchenaustritt schriftlich zu bestätigen.

Einfordern ausgebliebener schriftlicher Bestätigung

Problem-Bearbeitung ist ohne zusätzliche Kosten im Preis für die Kirchenaustritts-Dienstleistung enthalten. Ein Beispiel ist die Situation, dass nach mehreren Wochen die schriftliche Austritts-Bestätigung der Kirche immer noch nicht bei der austretenden Person eingetroffen ist, dann sind entsprechende Interventionen notwendig.

Rechtswirksame Kirchensteuer-Befreiung

Die Kirchgemeinde meldet den Kirchenaustritt direkt an die Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde für die amtliche Registrierung des Kirchenaustritts. Dadurch erfolgt grundsätzlich auch bei den Steuerämtern automatisch entsprechende Anpassung bei der Steuerberechnung anpassen. Spezialfälle sind aber beispielsweise ausserkantonale Immobilien oder die Quellenbesteuerung ausländischer Personen.