Offizieller Kirchenaustritt

Vereinigung Kirchenaustritt Schweiz

Sofort gültig >> November 2024

Rechtsgültig aus der Kirche austreten: Mit dem offiziellen Kirchenaustritt endet direkt auch die Kirchensteuer.

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Was sind die Vorteile der Nutzung des Austritts-Service von Kirchenaustritt24?

Kirchenaustritt24 verhilft schnell und einfach zum Kirchenaustritt und zum Stoppen der Kirchensteuer. Die benutzerfreundliche Plattform ermöglicht mit geringem Aufwand den Bezug vollständiger Kirchenaustritts-Unterlagen. Die gelieferte Kirchenaustritts-Erklärung enthält die notwendigen personenbezogenen Angaben und die Empfängeradresse der Kirche. Die zugehörigen Informationen zum Ablauf des Kirchenaustritts stellen sicher, dass die Schritte für den Austritt aus der Kirche korrekt ausgeführt werden.

Wie erfolgt in der Schweiz der Kirchenaustritt?

Der Kirchenaustritt muss schriftlich der Kirchgemeinde mitgeteilt werden. Es gibt kein vorgeschriebenes Formular, weshalb ein Brief genügt. Achten Sie darauf den Austritt an die korrekte kirchliche Behörde zu adressieren. Meistens werden Kirchenaustritte auch ohne Einschreiben korrekt bearbeitet. Falls die Beglaubigung der Unterschrift vorgeschrieben ist, dann darf die Beglaubigung nicht fehlen. Die Kirchgemeinde bestätigt den Austritt inklusive Meldung an das Einwohneramt.

Muss ich eine Begründung für den Austritt angeben?

Nein. Es muss keine Begründung für den Austritt genannt werden. Aufgrund der Religionsfreiheit in der Schweiz ist es jeder Person ohne bestimmten Grund gestattet sich von einer Religion abzuwenden. Hin und wieder wird von der Kirche nach Gründen gefragt, aber solche Fragen müssen nicht beantwortet werden. Es ist auch nicht notwendig ein Angebot zu einem Gespräch anzunehmen, der Kirchenaustritt kann ausschliesslich schriftlich abgewickelt werden.

Welche Folgen hat ein Kirchenaustritt?

Das Stimmrecht und das Wahlrecht in der Kirchgemeinde gehen durch das Austreten verloren. Mitglieder der Kirchen haben weitgehend kostenlosen Zugang zu den Leistungen der Kirche. Die kirchlichen Angebote werden durch Kirchensteuern finanziert, welche von den Mitgliedern bezahlt wird. Wer aus der Kirche austritt verwirkt somit den Anspruch auf Zugang zu diesen kirchlichen Angeboten, aber dafür fällt die Zahlung der Kirchensteuer weg.

Was ist zu tun für den Kirchenaustritt?

Für die Zugehörigkeit zur Kirche ist der Konfessions-Eintrag im amtlichem Personenregister massgebend. Entsprechend ist die Änderung dieses Konfessions-Eintrag zu veranlassen. Die kirchliche Behörde ist die Empfangsstelle für die Kirchenaustritts-Erklärung. Jede Person kann jederzeit bei der Kirchgemeinde die Kirchenaustritts-Erklärung einreichen. Daraufhin wird der Eintrag evangelisch-reformiert oder römisch-katholisch im amtlichen Personenregister gelöscht.

Wann wird der Austritt aus der Kirche wirksam?

Für das Austritts-Datum ist massgebend, an welchem Tag der Kirchenaustritts-Brief bei der Kirchgemeinde eintrifft. Bei der Konfessions-Änderung wird dies als Austritts-Datum vermerkt. Das Steuer-Formular wird dann künftig entsprechend geändert verarbeitet und die Kirchensteuer entfällt. Das Ende der Kirchensteuer ist kantonal unterschiedlich. Teilweise wird beim Austrittsjahr noch bis zum Austrittstag oder Austrittsmonat verrechnet, teilweise nur noch bis Ende des Vorjahres.

Wo finde ich eine Vorlage für den Kirchenaustritt?

Es gibt im Internet viele Muster und Vorlagen für den Kirchenaustritt in der Schweiz. Die Vorlagen auf dieser Seite weisen die Vorlagen eine hohe Qualität auf. Ein besonderes Formular oder eine bestimmte Formulierung ist nicht Vorschrift. Verfügbare Taufangaben können mitgeteilt werden, das ist aber optional. Empfohlen ist aber den Brief kurz zu halten mit allen Angaben zur Person. Meinungen und Kommentare können allenfalls in einem separaten Brief dem Pfarramt mitgeteilt werden.

Kann man rückwirkend aus der Kirche austreten?

Nein. Ein rückwirkender Kirchenaustritt ist nicht möglich. Der Austritt wird wirksam, wenn er bei der Kirche eintrifft. Wenn fälschlicherweise Kirchensteuer verrechnet wird, dann kann man dies rückwirkend korrigieren lassen, aber nur wenn tatsächlich eine gültige, schriftliche Austritts-Bestätigung vorgelegt werden kann. In einigen Kantonen endet jedoch die Kirchensteuer rückwirkend bei Kirchenaustritt im Verlauf des Jahres, weil für das gesamte Jahr die Konfession Ende Dezember relevant ist.

Wer erfährt von einem Austritt aus der Kirche?

Der Kirchenaustritt wird auf behördlichem Weg bearbeitet. Die Meldung läuft von der austretenden Person zur Kirchgemeinde und dann zur Verwaltung der politischen Gemeinde. Alle Mitglieder der entsprechenden Behörden und Verwaltungen können vom Kirchenaustritt erfahren. Aufgrund des Datenschutzes darf die Information aber nur weitergegeben werden, wenn es die behördliche Arbeit erfordert. Grundsätzlich ist die Konfessions-Zugehörigkeit eine Privatsache.