Offizieller Kirchenaustritt = Ende Kirchensteuer

Durch die Kirchenaustritts-Erklärung können Kirchenmitglieder aus der offiziell aus der Kirche austreten und das Zahlen der Kirchensteuer beenden.

Der offizielle Kirchenaustritt ist in der Schweiz der behördliche Vorgang, welcher den Kirchenmitgliedern den Austritt aus der Kirche ermöglicht: Dadurch wird im amtlichen Personenregister der Wohngemeinde bei der austretenden Person die Konfessions-Zugehörigkeit gelöscht. Danach erstellt das Steueramt automatisch die Steuerrechnung ohne Kirchensteuer.

Sofort bereit zum Unterschreiben und Absenden

Ihre persönlichen Kirchenaustritts-Unterlagen werden als PDF-Datei sofort erstellt. Der Kirchenaustritt kann sofort heruntergeladen werden: ausdrucken, unterschreiben und per Post absenden.

Kein Drucker? Kein Problem! Als Alternative zum PDF-Download ist der Kauf mit Zustellung per Briefpost möglich: Ihre persönlichen Kirchenaustritts-Unterlagen werden ausgedruckt per A-Post an Ihre Adresse gesendet (in der Regel Versand spätestens am nächsten Arbeitstag).