Römisch-katholische Kirche
Grundsätzlich ist der Kirchenaustritt im Kanton Luzern ähnlich geregelt wie in anderen Kantonen. Dass allerdings eine nationale Kirchenaustritts-Plattform ausgerechnet im Kanton Luzern ansässig ist, führt zu Spannungen. In einem ausführlichen Artikel Luzerner wird bedroht wegen Kirchenaustritten hat ZentralPlus dies vor einigen Jahren thematisiert.
Seitens der Kirche wird darauf verwiesen „Es genügt, dem zuständigen Kirchenrat am gesetzlich geregelten Wohnsitz schriftlich zu erklären, dass er oder sie der römisch-katholischen Konfession nicht mehr angehören will“.
Das stimmt. Doch wie erfährt man dies? Daran scheiden sich die Geister. Die Austritts-Plattform verweist auf Mangel an verfügbaren Informationen. Wobei sich der Luzerner Betreiber der Austritts-Plattform dann auf Nachfrage aber zugeben muss, welcher keine Gratis-Informationen abzugeben, sondern nur wenn bezahlt wird.
Das fehlen detaillierter Angaben zum Kirchenaustritts-Verfahren seitens der Kirche begründet der Sprecher de Römisch-katholischen Kirche Luzern mit „natürlich machen wir selber keine Werbung“ und deshalb man findet auf unseren Webseiten dann eben auch keine Rubrik zum Thema: Wie trete ich aus der Kirche aus?
Irgendwie trafen sich dann sowohl der Betreiber der Kirchenaustritts-Plattform und der Vertreter der Kirche aus der selben Wellenlänge: Wenn die austrittswilligen Personen zu leicht an kostenlose Gratis-Informationen zum Kirchenaustritt gelangen, dann ist das finanziell nicht gut für uns.
Das traf dann offenbar auch die Wellenlänge der Journalistin, welche es offenbar auch nicht gut zu finden schien, wenn austrittswilligen Personen zu leicht an kostenlose Gratis-Informationen kommen. Sie erwähnte ansatzweise, dass es auch Websites mit komplett kostenlosen und für die Kantone diversen spezifischen Angaben „im Internet“ gibt, aber den Link zu einer solchen wirklich hilfreichen Website wie www.kirchenaustritt-info.ch im Artikel zu nennen, widerstrebte dann offenbar der Journalistin, wäre ja auch etwas viel verlangt Leserinnen und Leser zu informieren…
Nicht ganz unrecht haben die Kirchenvertreter beim Kritisieren von Austritts-Angeboten, bei welchen Preise von sagenhaften 99 Franken oder noch mehr für per erwachsene Person und sogar Kinder verlangt wird. Ein Angebot für vollständige Kirchenaustritts-Unterlagen, bei welchem keine zusätzlichen Kosten für den gleichzeitigen Austritt von Kindern verlangt werden, mit einem angemessenen Verhältnis von Preis zu Leistung wird hier auf www.Austritt.ch angeboten zum Preis von 29 Franken, ganz ohne versteckte Kosten und mit kostenloser Hilfe bei Problemen mit dem Kirchenaustritt.
Evangelisch-reformierte Kirche
Bei reflu.ch der Reformierten Kirche Luzern sind die Angaben zum Vorgehen beim Kirchenaustritt leicht zu finden und gut dargestellt. Im folgenden Zitat der entsprechenden Abschnitte zum Austritt aus der Kirche:
Zum Vorgehen: Teilen Sie uns Ihren Entscheid bitte schriftlich mit. Geben Sie ausser Ihrem Namen auch Ihre Adresse und – um Verwechslungen zu vermeiden – Ihr Geburtsdatum an. Ihr Austrittsschreiben muss handschriftlich unterzeichnet sein (nicht elektronisch). Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr ist die Unterschrift der Eltern notwendig.
Ihr Austritt wird wirksam, sobald die Austrittserklärung eingetroffen ist. Sie können in Ihrem Austrittsschreiben aber auch ein späteres Datum definieren. Wir akzeptieren Ihren Entscheid, sind Ihnen aber dankbar, wenn Sie uns kurz Ihre Gründe mitteilen. Denn nur so können wir unsere Arbeit und unser Angebot verbessern und aus Fehlern lernen, die möglicherweise geschehen sind.
Die Evangelisch-reformierte Kirche im Kanton Luzern zählt traditionell eher einen kleinen Anteil der Bevölkerung zu ihrer Konfession. Obwohl die im Jahr 2023 veröffentlichte Studie zum sexuellen Missbrauch primär die Römisch-katholische Kirche betraft, beschleunigte sich auch bei der Reformierten Kirche der Schwund der Mitglieder erneut.