Der offizielle Kirchenaustritt ist in der Schweiz die amtliche Änderung der Religion.

Der Kirchenaustritt erfolgt per Brief. Einschreiben ist freiwillig aber empfohlen.

Zwar steht der Austritt aus der Kirche jedem frei. Und der Austritt kann ohne grossen Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Austritt Folgen. Sicherlich bezahlt man keine Kirchen-Steuern mehr, das ist ein finanzieller Pluspunkt. Aber man verwirkt auch das Stimmrecht in der Kirche.

Das Formular wird an die Kirchenpflege gesendet. Eine Begründung im Formular ist freiwillig. Der offizielle Austritt aus der Kirche beendet die die Kirchensteuer-Pflicht.

Man findet Informationen für das Austreten im Internet wie Vorlage und Adresse und mehr.

So erfolgt in der Schweiz der Kirchenaustritt korrekt:

Erstens: teilen Ihren Austritt schriftlich per Brief mit unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und der Wohnadresse. Kein Formular der Kirche notwendig, ein Brief genügt. Kirchenaustritt für Kinder ausdrücklich erwähnen, falls Kinder auch aus der Kirche austreten wollen.

Zweitens: Die Kirchenvorsteherschaft nimmt den Kirchenaustritt zur Kenntnis und bestätigt den Kirchenaustritt in der Austritts-Bestätigung.

Kirchenaustritt schnell und einfach für die ganze Schweiz: Zugleich Austritt aus der Kirche und Kirchensteuer beenden.

Das Bestellen der Austritts-Dienstleistung man den Vorgang schnell und einfach: Sofort Kirchenaustritt Unterlagen als PDF-Datei herunterladen.

Kirchenaustritts-Brief nur noch unterschreiben und Absenden.

Das Formular, um dem Kirchenaustritt zu bestellen, funktioniert für die ganze Schweiz. Nur Name, Adresse und Religion eintragen.