Formular Kirchenaustritt Online ausfüllen

Die Kirchen bieten keine Online-Formulare für den Kirchenaustritt an, weshalb oftmals der Ablauf für das Austreten aus Kirche kompliziert empfunden wird.

Bei der angebotenen Kirchenaustritts-Dienstleistung genügt es für den offiziellen Kirchenaustritt das Online-Formular von Kirchenaustritt24 auszufüllen.

Kirchenaustritt Formular

Die PDF-Datei mit den persönlichen Kirchenaustritt-Unterlagen kann sofort nach Erhalt des Download-Links heruntergeladen werden. Bei der A-Post Zustellung werden die gedruckten Unterlagen umgehend an Sie abgesendet inklusive passendem Umschlag für das Absenden an die Kirche.

Unterschreiben und per Post absenden

Der Kirchenaustritt kann nicht per Email an die Kirchgemeinde geschickt werden. Der Kirchenaustritts-Brief muss auf Papier ausgedruckt werden. Nach dem Unterschreiben wird der Kirchenaustritts-Brief per Post abgesendet. Es ist wichtig, den Kirchenaustritts-Brief per Einschreiben zu senden, damit ein Belegt vorhanden ist, falls die Kirche zum Austritt keine Bestätigung schickt.

Informations-Blatt

Zum Kirchenaustritts-Brief erhalten Sie auch ein Informationsblatt, auch welchem alle wichtigen Punkte zum Ablauf in Ihrem Wohnkanton beschrieben sind. Leider funktioniert der Kirchenaustritt nicht immer reibungslos, deshalb ist es wichtig die Angaben des Informationsblatts zu beachten.

Amtliche Registrierung bei der Gemeindeverwaltung

Die Bearbeitungszeit bei der Kirche ist sehr unterschiedlich. Manchmal dauert es wenige Tage und manchmal mehrere Wochen bis zur schriftlichen Bestätigung des Kirchenaustritts an die austretende Person. Hilfe bei Problemen: Bei Ausbleiben muss die fehlende Bestätigung eingefordert werden, so dass Sie garantiert Ihre Austritts-Bestätigung erhalten. Gleichzeitig teilt die Kirchgemeinde den Austritt auch der Verwaltung der Einwohnergemeinde mit für die Änderung der Konfessionszugehörigkeit im amtlichen Personenregister, womit auch die Steuerämter automatisch die Steuerberechnung anpassen (Ausnahme Quellenbesteuerung via Meldung an den Arbeitgeber).