Informationen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt
Nachfolgend finden Sie insbesondere Informationen betreffend Ihres persönlichen Kirchenaustritts.
Und hier weitere, eher allgemeinere Informationen:
Kirche, Austritte, Zahlen etc.
Ab wann gilt mein Austritt? Ab wann zahle ich keine Kirchensteuern mehr?
Der Austritt gilt mit Datum des Eingangs bei der Kirchgemeinde. Die Kirche meldet in der Regel
dieses Stichdatum korrekt an die Behörden der politischen Gemeinde weiter, so dass die Kirchensteuern für das Jahr
des Austritts pro rata berechnet werden, beziehungsweise in einigen Kantonen endet die Steuerpflicht
dann bereits am 31.12. des Vorjahres.
Als Kontrolle genügt es, wenn Sie das Datum auf Ihrer Austritts-Bestätigung überprüfen. Wenn dieses
Datum korrekt ist, können Sie die Steuerrechnung rückwirkend korrigieren lassen, falls zu lange
Kirchensteuer berechnet wurde.
Sind die Formalitäten für den Kirchen-Austritt in allen Kantonen gleich?
Nein, wie bei den Kirchen-Steuern gibt es auch beim Kirchen-Austritt kantonale Unterschiede.
Zusätzliche Kosten von 15 bis 20 Franken entstehen im Kanton St.Gallen, weil für den Kirchenaustritt eine
beglaubigte Unterschrift benötigt ist.
Kann ich mein Kind taufen, wenn ich konfessionslos bin?
Wenn Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre Ehepartnerin einer Landeskirche angehören, kann das Kind in
jener Glaubensrichtung getauft werden.
Die Religionszugehörigkeit wird übrigens normalerweise bereits nach der Geburt auf dem Zivilstandsamt
festgehalten, wobei gewählt werden kann zwischen der Religionszugehörigkeit der Mutter oder des
Ehemanns.
Ist eine kirchliche Trauung möglich?
Wenn ein Teil des Paares der entsprechenden Landeskirche angehört, so ist eine kirchliche Trauung
auch für eine konfessionslose Person mögliche. Insbesondere bei der katholischen Kirche sollte aber
frühzeitig abgeklärt werden, welche Formalitäten zu erfüllen sind, damit dem Regelwerk für
"konfessionsverschiedene Ehen", "kulturverschiedene Ehen" etc genüge getan werden kann.
Verlieren meine Kinder die Kirchenzugehörigkeit wenn ich austrete?
Nein. Wenn die Kinder getauft wurden, dann bleiben Sie in der entsprechenden Landeskiche bis die
Eltern für die Kinder ausdrücklich den Austritt erklären oder bis die Kinder nach dem 16. Lebensjahr
selbständig den Austritt aus der Kirche erklären.
Wird mein Kirchenaustritt veröffenlicht?
Nein. Ein Austritt aus der Kirche ist Privatsache. Aus Datenschutz-Gründen ist eine Veröffentlichung
(z.B. im Pfarreiblatt als Abschreckung gegen "Nachahmer") nicht zulässig.
Kann ich trotz Kirchenaustritt Taufpate oder Taufpatin werden?
Ja, oftmals dürfen Sie auch als konfessionslose Person Taufpatin oder Taufpate sein.
Insbesondere die reformierten Pfarrer begnügen sich häufig damit, dass entweder der Taufpate oder die
Taufpatin der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören. Doch keine Regel ohne Ausnahme:
In der
neuen Kirchenordnung von 2010
sieht die Reformierte Landeskirche Aargau grundsätzlich vor, dass
sowohl Taufpatin als auch Taufpate einer christlichen Glaubensrichtung angehören.
Patin oder Pate in allgemeinen Sinn können Sie dennoch sein, insbesondere dann wenn ein Kind ohnehin
nicht getauft wird, denn dann bestimmen die Eltern oftmals trotzdem eine Patin/Gotte und einen Paten/Götti.
Kann ich nach einem Kirchenaustritt auf dem Friedhof beerdigt werden?
Ja. Grundsätzlich ist die Einwohnergemeinde für Ihre Beerdigung verantwortlich. Die Kirche übernimmt im Falle
von Kirchenmitgliedern den Gottesdienst sowie die Grabrede, gegen Bezahlung (in der Grössenordnung von 1000 Franken)
tut die Kirche dies in der Regel auch für konfessionslose Verstorbene.
Besser ist es jedoch im Testament klare Anweisungen zu hinterlassen, wie die Trauerfeier gestaltet
werden soll. Es gibt viele Angebote wie auch ohne Pfarrer mit Andacht und Würde bestattet werden kann.
Falls Sie lieber gar nicht auf einem Kirchen-Friedhof begraben sein möchten, dann sollten Sie eher eine Kremation
vorsehen, z.B. in Kombination mit Bestattung auf einem Waldfriedhof oder Verstreuen der Asche.
Warum kein Brief an die Steuerverwaltung?
Es ist uns kein Fall bekannt, wo ein korrekt formulierter und an die richtige Kirchenstelle gesandter
Austrittsbrief bei der Kirche "verloren gegangen" ist. Deshalb ist es unsinnig, beim austreten gleichzeitig auch noch
einen Brief als "Vorab-Information" an die Einwohnerkontrolle oder die Steuerverwaltung zu senden, denn ein
solcher Brief hat keinerlei Bedeutung, weil Einwohnerkontrolle und Steuerverwaltung Ihre Konfessionslosigkeit
erst aufgrund der Mitteilung durch die Kirche eintragen.
Ist ein Wieder-Eintitt in die Kirche möglich?
Ja. Die Kirche nimmt Ausgetretene meist problemlos wieder auf. Wenn Sie später eventuell den Austritt
wieder rückgängig machen wollen, dann melden Sie sich zu einem Gespräch beim Pfarrer oder Priester
der zuständigen Kirchgemeinde. Wenn alles in Ordnung ist, dann gibt es eine kleine Zeremonie mit
mindestens zwei Zeugen. Getauft wird nur einmal, bei einem Wiedereintritt nicht mehr.